Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Public Viewing in Frankfurt

Übertragungen von EM-Spielen in der Außengastronomie - AUSNAHMEGENEHMIGUNG erforderlich!

 

Bei der Übertragung von Fußballspielen der Fußball-EM gibt neben den Konditionen von GEMA, GEZ und UEFA bei der Übertragung in der Außengastronomie der Stadt Frankfurt folgendes zu beachten:

Für die Stadt Frankfurt gilt während der EM 2016 folgende Lärmschutzregelung:

Da 27 der insgesamt 51 Spiele erst um 21:00 Uhr beginnen, können die allgemein geltenden Lärmschutzregelungen an vielen Orten nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund dürfen die Spiele nur mit einer gebührenpflichtigen (zwischen 60,-- und 100,-- €) Ausnahmegenehmigung übertragen werden. Der für die Public Viewing Veranstaltung verantwortliche Gewerbetreibende (Gastwirt bzw. Veranstalter) hat dementsprechend unter Angabe der genauen örtlichen Lage (Grundrissplan) das Verschieben des Beginns der Nachtzeit auf 24:00 Uhr zu beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter: