Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon 0611 /99201-0, Fax 0611 /99201-22
info​[at]​dehoga-hessen.de, www.dehoga-hessen.de

Rund um die Mitgliedschaft

Rund 4.000 Mitgliedsbetriebe sind im DEHOGA Hessen organisiert. Hotels, Restaurants, Diskotheken oder Imbissbetriebe - sie alle bilden den Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA: eine starke Gemeinschaft. Und zusammen können wir viel für unsere Branche erreichen. 

Werden Sie Mitglied, vernetzen Sie sich mit vielen interessanten Kolleg:innen und profitieren Sie vom breiten Dienstleistungsangebot des Verbandes. Klicken Sie hier > jetzt Mitglied werden

Jede:r Inhaber:in eines gastgewerblichen Betriebes kann Mitglied im DEHOGA werden.

Zu den gastgewerblichen Betrieben zählen im Bereich Gastronomie Restaurants, Cafés, Kneipen, Eiscafés, Bars, Diskotheken, Clubs, Systemgastronomie und Cateringunternehmen. Zum Bereich Beherbergung gehören Hotels, Motels, Pensionen, Gasthöfe und Ferienwohnungen.

Gründer:innen können schon in der Gründungsphase, also vor Eröffnung des Betriebs, außerordentliches Mitglied werden und die Angebote des Verbandes nutzen.

Um eine möglichst hohe Beitragsgerechtigkeit zu erreichen, setzt sich der Beitrag aus drei Teilen zusammen:

1. Grundbeitrag pro Betriebsstätte
2. Zahl der Beschäftigten (im Jahresdurchschnitt) im Vollzeitäquivalent
3. Zahl der Vermietungseinheiten (Zimmer bzw. Ferienwohnungen)

Der Beitrag ist als Betriebsausgabe in voller Höhe steuerlich absetzbar.

Der Mitgliedsbeitrag für den DEHOGA Hessen unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

 

Jahresbeiträge 2023

Grundbeitrag pro Betriebsstätte383,60 Euro
Beitrag pro Beschäftigtem* im Vollzeitäquivalent  25,60 Euro
Beitrag pro Zimmer (Vermietungseinheit)     1,71 Euro

 

*Wer zählt als Beschäftigter?
Beschäftigte im Sinne unserer Beitragsordnung sind alle Personen, die im Betrieb tätig sind. Dazu gehören sowohl der Betriebsinhaber als auch Familienangehörige, wenn sie in einem regelrechten Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Auszubildende werden nicht mitgerechnet!

 

Wie wird das Vollzeitäquivalent berechnet?
Ein Vollzeitbeschäftigter leistet 1.600 Arbeitsstunden pro Jahr.

Die Stunden von Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten werden zusammengezählt und entsprechend durch 1.600 geteilt. Das Ergebnis wird grundsätzlich aufgerundet und ergibt die Zahl der Beschäftigten im Vollzeitäquivalent.

Oder Sie nutzen die folgende Faustformel:

3 Aushilfen/geringfügig Beschäftigte = 1 Vollzeitbeschäftigter

2 Teilzeitbeschäftigte = 1 Vollzeitbeschäftigter

MITMACHEN - Erleben Sie Gemeinschaft und erweitern Sie Ihr Netzwerk

  • regionale Treffen mit aktuellen Brancheninformationen
  • Veranstaltungen auf Landesebene
  • Austausch in den DEHOGA-Fachgruppen und den DEHOGA-Lounges vor Ort
  • Ausflüge, Fachstudienreisen und andere Kreisaktivitäten
  • 26 Kreisverbände und fünf regionale Geschäftsstellen

BERATEN - Nutzen Sie die umfassende Fachkompetenz des Verbandes

  • Rechtsberatung: Beratung durch DEHOGA-Juristen, Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten
  • Betriebliche Rechtsschutzversicherung: Arbeitgeberrecht, Spezial-Strafrecht, Forderungsservice, Rechtsschutz für Mediationsverfahren
  • Betriebsberatung: Erstberatung & Notfallhilfe (kostenlos), vergünstigte Existenzgründerberatung, betriebliche Beratung und Nachfolgemoderation

WEITERBILDEN - Sichern Sie die Zukunft Ihres Betriebes

  • Offene Seminare für Auszubildende, Mitarbeiter und Unternehmer auch als Inhouse-Veranstaltung möglich
  • Basisqualifikation Lebensmittelsicherheit
  • Hygieneschulungen
  • eLearning mit hogafit.de
  • Unterstützung der betrieblichen Ausbildung: Wegweiser für Ausbilder

VERMARKTEN - Bieten Sie verlässliche Qualität und gewinnen so neue Gäste

  • Hotel- und Gasthofklassifizierung: 50% Ersparnis
  • Restaurantkooperation Hessen à la carte: Aufnahmegebühr entfällt
  • Reisen für alle
  • ServiceQualität Deutschland (SQD)
  • DEHOGA-Umweltcheck: 200 Euro Ersparnis bei Aufnahmegebühr

INFORMIEREN - Erhalten Sie stets aktuelle Auskunft und Informationen

  • www.dehoga-hessen.de: Branchen-News, aktuelle Vorlagen für Arbeitsverträge, Merkblätter und Tarifverträge zum kostenlosen Download
  • E-Newsletter mindestens einmal wöchentlich
  • Verbandsmagazin Die Gastgeber
  • Soziale Netzwerke: folgen Sie uns auf Facebook, Instagram und Twitter
  • DEHOGA Shop: Fachliteratur, Lehrbücher, Wegweiser und Ratgeber

SPAREN - Profitieren Sie von Rahmenabkommen in den Bereichen

  • GEMA: 20% Ersparnis
  • Digitalisierung
  • Rund um's Auto
  • Versicherungen
  • Jobbörse
  • Energie
  • und vielen weiteren ...

Sie wünschen eine persönliche Beratung rund um eine Mitgliedschaft im DEHOGA Hessen?

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu den vielfältigen Leistungen des Verbandes und den Vorteilen, die Sie als DEHOGA-Mitglied genießen.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Kontakt

Annerose Steiger
Leiterin des Außendienstes

Fon 0611/99201-30
Fax 0611/99201-22

Mobil 0177/8297220
service[a]dehoga-hessen.de

Alle weiteren Details zur Mitgliedschaft und Organisation des DEHOGA Hessen e.V. finden Sie in der Beitragsordnung und in der Satzung > HIER.

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