Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon 0611 /99201-0, Fax 0611 /99201-22
info​[at]​dehoga-hessen.de, www.dehoga-hessen.de

DEHOGA - Rechtsschutz

Der DEHOGA Hessen steht bei  allen Rechtsfragen zur Verfügung, um Probleme schon im Vorfeld zu vermeiden. Was aber, wenn ein Rechtsstreit doch mal nicht zu vermeiden ist?

Seit dem 1. Januar 2015 profitieren die Mitglieder des DEHOGA Hessen nicht nur von unserer kostenlosen Rechtsberatung, sondern auch von der Rechtsschutzversicherung, die der DEHOGA Hessen abgeschlossen hat. Ganz nach dem Motto "nicht nur gut beraten - auch gut abgesichert" sind Sie dank der Kooperation mit dem Rechtsschutzversicherer ÖRAG automatisch betrieblich rechtsschutzversichert.

Umfang der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung umfasst die folgenden Bausteine:

Baustein A

Arbeitgeber-Rechtsschutz

 Wer ist versichert?

  • Sie als Betreiber des gastgewerblichen Betriebes, mit dem Sie Mitglied im DEHOGA Hessen sind
  • Die von Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in Ihrem Mitgliedsbetrieb

Was beinhaltet der Baustein A?

  • Arbeits-Rechtsschutz, einschließlich Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem AGG im Zusammenhang mit der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
  • Schadenersatz-Rechtsschutz

Leistung ab dem Widerspruchsverfahren

  • Sozial-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Angelegenheiten des gewerblichen Bereichs

Leistungen ab der 1. gerichtlichen Instanz

  • Daten-Rechtsschutz

Baustein S

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Wer ist versichert?

  • Sie als Betreiber des gastgewerblichen Betriebes, mit dem Sie Mitglied im DEHOGA Hessen sind
  • Die von Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in Ihrem Mitgliedsbetrieb
  • freie Mitarbeiter, Mitarbeiter von Fremdfirmen und Zeitarbeitskräften in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Ihren Mitgliedsbetrieb

Was beinhaltet der Baustein S?

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Darüber hinaus folgende Leistungen

  • Forderungsservice
  • Rechtsschutz für Mediationsverfahren

Wichtige Hinweise

  • Bestehende Verträge bei Ihrem Rechtsschutzversicherer müssen nicht gekündigt werden, da der DEHOGA Hessen Vertragspartner der Versicherung ist. Sollten Sie also Ihre bestehenden Verträge beibehalten wollen, besteht keine ungültige Doppelversicherung.
  • Die Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall beträgt 300,- Euro. Sie reduziert sich um 150,- Euro, wenn Sie einen von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Rechtsanwalt mandatieren.

Rechtsschutz erweitern

Sie können als Mitglied Ihren Rechtsschutz auch um weitere Bausteine erweitern. Eine Übersicht der Zusatzbausteine sowie Praxis-Beispiele für den Rechtsschutz finden Sie in unserem Flyer:

Sollten Sie Interesse an einer Erweiterung des Rechtsschutzes haben, füllen Sie einfach unser Formular zur Anschlussdeckung aus:

Kontakt und Schadensmeldungen

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Fax 0611/99201-22

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Häufige Fragen

Sie haben Fragen zum Rechtsschutz? HIER finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen.

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