Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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AUSBILDUNG JETZT 2015

Prämie für die Einstellung von Auszubildenden - bis zum 30. November 2015 bewerben!

 

Mit einer einmaligen Prämie von 5.000 Euro fördert das Jobcenter Frankfurt am Main Arbeitgeber bei der Einstellung von Auszubildenden. „Ausbildung jetzt 2015“ ist eine Sonderaktion des Jobcenters zur Integration von jungen Menschen in Ausbildung. Betriebe aus dem Gastgewerbe, die jetzt eine Auszubildende oder einen Auszubildenden aus dem Betreuungskreis des Jobcenters Frankfurt am Main sozialversicherungspflichtig einstellen, können die Förderung zum Start einer betrieblichen Ausbildung oder Umschulung beantragen. Die Antragsfrist endet am 30. November 2015.

Das Jobcenter möchte mit der Aktion die Bereitschaft vor allem kleiner und mittelständischer Betriebe stärken, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II beziehen, auszubilden.

Umfang der Förderung:

  • Die Förderung wird einmalig gewährt und kann nicht verlängert werden.
  • Die Auszahlung der Förderleistung erfolgt in einer Summe nach Vorlage der Anmeldung zur Sozialversicherung und des Ausbildungs- bzw. Umschulungsvertrages, frühestens jedoch nach Ablauf der ersten 6 Wochen.
  • Der Förderbetrag wird anteilig und tagesgenau zurückgefordert, wenn das Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis innerhalb von 4 Monaten seit Vertragsbeginn aus Gründen, die nicht in der geförderten Person liegen, aufgelöst wird.


Voraussetzungen:  

  • Der Antrag muss vor Beginn der Ausbildung bzw. Umschulung beim Jobcenter Frankfurt am Main gestellt werden.
  • Die Bewerber müssen vom Jobcenter Frankfurt am Main Leistungen beziehen und ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Frankfurt am Main haben.
  • Es handelt sich um eine Ermessensleistung, die Jugendlichen gewährt wird, deren berufliche Eingliederung aufgrund von Vermittlungshemmnissen erschwert ist (§ 16f SGB II).
  • Bestehende Ausbildungsförderungen im Landesförderprogramm Hessen über das Regierungspräsidium Kassel sind von der Förderung ausgenommen.
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, miteinander verheiratet, ersten Grades verwandt oder verschwägert sind.
  • Der Auszubildende darf nicht innerhalb der letzten 2 Jahre vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses mindestens 3 Monate im gleichen Unternehmen beschäftigt gewesen sein.


Weitere Informationen und Teilnahme:

Bundesagentur für Arbeit Frankfurt am Main
Dr. Paul Srodecki
Fischerfeldstr. 10-12, 60311 Frankfurt am Main
Fon 069/21171-2341, Fax 069/2171-2021
paul.srodecki​[at]​arbeitsagentur.de