Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon 0611 /99201-0, Fax 0611 /99201-22
info​[at]​dehoga-hessen.de, www.dehoga-hessen.de

Neue Arbeitsstättenverordnung verabschiedet - deutliche Verbesserungen gegenüber ursprünglichen Plänen, DEHOGA-Kritik bleibt

Ein Verordnungsverfahren mit hoher Bedeutung für das Gastgewerbe und hohem Konfliktpotenzial scheint abgeschlossen: Die Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung ist am 23. September 2016 im Bundesrat verabschiedet worden. Die Bundesregierung wird die novellierte Verordnung voraussichtlich in den kommenden Wochen ohne weitere Zwischenschritte in Kraft setzen. 

Zum Hintergrund: 
Nachdem die ursprünglich bereits für Februar 2015 vorgesehene Verabschiedung der geplanten Änderung der Arbeitsstättenverordnung nach einem Eklat zwischen BDA-Präsident Kramer und Bundesarbeitsministerin Nahles zunächst unterblieben war und sich auch das Bundeskanzleramt eingeschaltet hatte, wurden auf verschiedenen Ebenen Gespräche geführt. Der DEHOGA war daran mittelbar zum einen über die Berufsgenossenschaft BGN, die in der entsprechenden Arbeitsgruppe beim BMAS vertreten ist, zum anderen über die BDA, die u.a. Gespräche mit dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundeskanzleramt in dieser Sache geführt hat, beteiligt.In der Folge haben sich Bundesarbeitsministerium und Bundeskanzleramt auf einen Kompromiss zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung geeinigt, in dem wichtige Kritikpunkte auch des DEHOGA aufgegriffen wurden. Dieser Kompromissvorschlag wurde jetzt durch einen Mehrländerantrag im Bundesrat kurzfristig zur endgültigen Entscheidung auf die Tagesordnung gesetzt. 


Besonders wichtig für das Gastgewerbe: 

  • Lager und andere Orte, an denen sich Beschäftigte nur wenige Minuten aufhalten, werden nun doch nicht, wie ursprünglich geplant, zu Arbeitsplätzen definiert.
  • Das Erfordernis von Tageslicht /Sichtverbindung nach außen wird gegenüber dem Ursprungsentwurf deutlich eingeschränkt. Insbesondere wird von einem absoluten Erfordernis umgestellt auf die Begrifflichkeit, dass „möglichst“ ausreichend Tageslicht vorhanden sein soll. Vollständig ausgenommen werden Arbeitsräume, in denen bautechnische Gründe Tageslicht oder eine Sichtverbindung nach außen nicht zulassen. Ausgenommen werden auch Räume in Bahnhöfen oder Flughafenhallen. Für Kantinen wurde die ausdrückliche Muss-Vorgabe, über ausreichend Tageslicht zu verfügen, dahingehend abgeschwächt, dass Kantinen nur noch „möglichst“ ausreichend Tageslicht haben „sollen“.
  • Für bereits bestehende Arbeitsräume gilt ein befristeter Bestandsschutz bis zum Zeitpunkt wesentlicher Erweiterungen oder Umbauten.

 
Diese Veränderungen sind als großer Erfolg für die Lobbyarbeit zu bewerten. Dennoch bleibt an dem verbliebenden Tageslichterfordernis und dem eben nicht unbefristeten Bestandsschutz deutliche Kritik bestehen. Unserer Einschätzung nach wird dieses Erfordernis bei Neu- und Umbauten insbesondere innenliegender Küchen, die in Gastronomie und Hotellerie sehr verbreitet sind, Schwierigkeiten bereiten. Wir befürchten, dass hier ein Einfallstor liegt, dass Bau- und Arbeitsschutzbehörden erheblich höhere Anforderungen an bauliche Maßnahmen stellen. Dies ist geeignet, Baumaßnahmen erheblich zu verteuern und Investitionen in Neu- und insbesondere Umbauten zu bremsen. 

Der DEHOGA Hessen ist deshalb in der letzten Woche nochmals auf die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Hessen im Bundesrat zugegangen, um anhand praktischer Beispiele auf diese Problematik hinzuweisen. Leider blieb unsere Intervention über die gezeitigten Verbesserungen hinaus ohne Erfolg. 

Wir werden Sie über die Einzelheiten und zu beachtenden Neuerungen informieren, sobald die Bundesregierung die Verordnung in Kraft setzt.