Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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Aktuell läuft ein Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Mutterschutzgesetzes. Die branchenspezifische Betroffenheit des Gastgewerbes liegt insbesondere darin, dass für „Nachtarbeit“ im Sinne des Mutterschutzgesetzes, d.h. die Zeit zwischen 20 und 22 Uhr, zukünftig eine ärztliche Bescheinigung sowie das ausdrückliche Einverständnis der werdenden bzw. stillenden Mutter erforderlich sein sollen. Die diesbezüglichen Bedenken des DEHOGA sind unter anderem in eine Stellungnahme der BDA eingegangen und wurden durch die BDA auch im Rahmen der öffentlichen Anhörung des familienpolitischen Ausschusses im Bundestag am 19. September 2016 thematisiert.
Weitere wichtige Kritikpunkte der Arbeitgeber zum Gesetzentwurf mit Branchenrelevanz für das Gastgewerbe lauten wie folgt:
Die 2./3. Lesung wird voraussichtlich am 20./21. Oktober stattfinden, die zweite Beratung im Bundesrat am 4. November. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 1. Januar 2017 zu rechnen.