Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Mutterschutzgesetz: DEHOGA-Forderungen im Bundestag platziert

Aktuell läuft ein Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Mutterschutzgesetzes. Die branchenspezifische Betroffenheit des Gastgewerbes liegt insbesondere darin, dass für „Nachtarbeit“ im Sinne des Mutterschutzgesetzes, d.h. die Zeit zwischen 20 und 22 Uhr, zukünftig eine ärztliche Bescheinigung sowie das ausdrückliche Einverständnis der werdenden bzw. stillenden Mutter erforderlich sein sollen. Die diesbezüglichen Bedenken des DEHOGA sind unter anderem in eine Stellungnahme der BDA eingegangen und wurden durch die BDA auch im Rahmen der öffentlichen Anhörung des familienpolitischen Ausschusses im Bundestag am 19. September 2016 thematisiert. 

Weitere wichtige Kritikpunkte der Arbeitgeber zum Gesetzentwurf mit Branchenrelevanz für das Gastgewerbe lauten wie folgt: 

  • Möglichkeiten zur Umsetzung der Neuregelung zur Gefährdungsbeurteilung in der Praxis und das damit zusammenhängende Beschäftigungsverbot;
  • Nachteile, die durch die Neuregelung des Verbots der Nacht- und Sonntagsarbeit auf die Betriebe bzw. einzelnen Branchen zukommen, u. a. auch durch das Verbot der Alleinarbeit;
  • der neue Begriff einer "unverantwortbaren Gefährdung".'

Die 2./3. Lesung wird voraussichtlich am 20./21. Oktober stattfinden, die zweite Beratung im Bundesrat am 4. November. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 1. Januar 2017 zu rechnen.