Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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Auf die privaten, gewerblichen und allermeisten industriellen Stromkunden kommt eine weitere Kostenwelle durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zu. Strom könnte in Deutschland in den nächsten vier Jahren noch teurer werden als heute. Und auch nach 2020, wenn für die ersten Windräder und Solaranlagen die 20-jährige EEG-Förderung endet, ist nicht mit sinkender EEG-Belastung zu rechnen:
Zu diesem Ergebnis kommt eine heute veröffentlichte Studie des IW Köln im Auftrag der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), der Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) und der Energieintensiven Industrien in Deutschland (EID).
Entgegen politischer Beschwichtigungsversuche können also das novellierte EEG 2017 und das Förderende alter Anlagen ab 2020 den kräftigen Kostenschub der nächsten Jahre lediglich verlangsamen, aber eben bis 2025 nicht stoppen oder gar umdrehen. Je nachdem, wie sich die Strompreise in Zeiten starker Ökostromeinspeisung entwickeln, variieren die sog. Differenzkosten (EEG-Einspeisevergütung minus Erlös des Stromverkaufs) und damit die EEG-Umlage. Wichtigste künftige Kostentreiber sind Windkraft auf See und an Land.
Peter Bartholomäus, Vorsitzender des VhU-Energieausschusses und Vorsitzender der Geschäftsleitung des Industrieparkbetreibers InfraServ Wiesbaden, sagte: „Es zeigt sich einmal mehr, dass auch das EEG 2017 nicht in der Lage ist, die Kostensteigerungen bei der Förderung der erneuerbaren Energien zu stoppen. Dabei erleiden durch die hohen Strompreise schon heute viele Betriebe in unserem Industriepark schwere Nachteile im internationalen Wettbewerb. So zahlt ein nicht entlastetes Unternehmen hier etwa 15 Cent je Kilowattstunde, die Konkurrenz in den USA aber nur rund 4 Cent! Das bisherige System, in dem die Kosten für den Ökostromausbau allein von den Stromverbrauchern getragen werden, stößt an seine Grenze. Wir brauchen eine alternative Finanzierung der EEG-Kosten. Die Energiewende darf nicht ganze Branchen um ihre Wettbewerbsfähigkeit bringen!“
Es sei gut, dass die Politik eingesehen habe, dass die EEG-Entlastung für Betriebe immer weiter ausgeweitet werden muss, um Arbeitsplätze zu sichern, je weiter die EEG-Umlage ansteigt. Nach wie vor würden allerdings gerade kleine Unternehmen sowie stromintensive Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie Bäckereien, Rechenzentren oder Kühllogistiker mit der vollen EEG-Umlage belastet. „Wir brauchen eine EEG-Entlastung, die sich wirklich ausschließlich an den Wettbewerbsnachteilen orientiert, die die betroffenen Unternehmen erleiden und die diesbezüglich auch alle Wirtschaftsbranchen erfasst“, so Bartholomäus.
Das vollständige Gutachten finden sie im Anhang oder auf www.vhu.de