Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Arbeitszeugnisse können täuschen, ein Berufsabschlusszeugnis nicht! Gute Gründe zum Nachholen von Berufsabschlüssen

Als Personalverantwortliche sind Sie oft mit Bewerbern konfrontiert, von denen Sie viele gute Arbeitszeugnisse vorliegen haben, dennoch nicht wissen, ob Sie den „Richtigen“ oder die „Richtige“ zum Einstellungsgespräch einladen. Die Entscheidung würde Ihnen in der Regel viel leichter fallen, wenn Sie ein Abschlusszeugnis vorliegen hätten. Denn auch dann, wenn Sie nicht ausbilden, wüssten Sie sofort, was Sie an einem ordentlich ausgebildeten Menschen haben: Nämlich grundlegende Fachkompetenzen auf die Sie als Hotel- und Gaststättenbetriebe zählen und bauen können.

Es gibt sicherlich viele talentierte Quereinsteiger, die Sie selbst aus eigenem Betrieb und aus nächster Nähe kennen, die ohne „gelernt zu haben“ gute Arbeit leisten. Auch diese Beschäftigten wären heutzutage gut beraten, wenn sie ihren Berufsabschluss z.Bs. durch die „Externenprüfung“ nachholen würden.

Dass man den fehlenden Berufsabschluss durch die Externenprüfung nachholen kann ist vielen bekannt. Was NEU ist (und worauf wir Sie aufmerksam machen wollen), ist die FÖRDERUNG!

Die hessische Landesregierung nimmt seit letztem Jahr GELD in die Hand und will Sie als Unternehmen und Ihre „Seiteneinsteiger“ beim Nachholen des Berufsabschlusses finanziell entlasten. Dass kann schnell eine finanzielle Förderung mit dem Programm ProAbschluss in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Mitarbeiter ausmachen (www.proabschluss.de)

Was das ist und wie das geht, erfahren Sie direkt von den beiden Fachkräfteentwicklern bzw. den Bildungscoaches der IHK Frankfurt am Main, die Sie in Frankfurt unter 069/21971245 oder in Hofheim unter 06192/964711 erreichen können.

Bei einem Wunschtermin kommen die Herren Kara und Brückner gerne zu Ihnen in den Betrieb und beraten Sie tatkräftig. Per E-Mail sind beide unter h.kara​[at]​frankfurt-main.ihk.de oder f.brueckner​[at]​frankfurt-main.ihk.deebenfalls erreichbar.