Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Aufgepasst bei Forderungen der Darmstädter Lizenzfirma MPLC GmbH

Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Gebühren für Fernsehwiedergabe unklar

Auch in Hessen häufen sich in letzter Zeit die Fälle, in denen die Firma MPLC GmbH (Motion Picture Licensing Company) mit Sitz in Darmstadt auf Hotel- und Gastronomiebetriebe zugeht und urheberrechtliche Gebühren für die Wiedergabe von Fernsehsendungen sowie für die Wiedergabe von Filmen/Spielfilmen mittels CD/DVD fordert.

Angeblich macht die Firma Rechte von 900 Filmstudios, insbesondere von US-amerikanischen Filmherstellern wie Warner Brothers, Walt Disney, Paramount Pictures, 20th Century Fox, Universal Pictures und Sony Pictures geltend, die geforderten Jahrespreise liegen bei bis zu 900,00 Euro netto pro Wiedergabegerät. 

Der DEHOGA Bundesverband erhebt ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Forderungen und prüft deshalb, ob MPLC die behaupteten Rechte tatsächlich in dem vorgetragenen Umfang wahrnimmt bzw. wahrnehmen kann. Die dabei relevanten Rechtsfragen sind bisher weder durch die Aufsichtsbehörde, noch durch die Gerichte geklärt. 

Vor dem Hintergrund dieser unsicheren Rechtslage bitten wir betroffene Mitgliedsbetriebe, sich mit dem möglicherweise erhaltenen Anschreiben der MPLC GmbH frühzeitig an die Rechtsberatung des DEHOGA Hessen zu wenden, damit wir die Fälle bündeln und in Kooperation mit dem DEHOGA Bundeverband im Interesse unserer Mitglieder lösen können.

Untätigkeit sollte jedenfalls keine Handlungsoption sein, weil dann im Falle der Rechtmäßigkeit der erhobenen Forderungen mit erheblichen Folgekosten zu rechnen ist.

Am einfachsten senden Sie einen Scan des erhaltenen Forderungsschreibens mit Ihrer Mitgliedsnummer an rechtsberatung@dehoga-hessen.de, oder Sie wenden sich telefonisch unter 0611-9920117 an Frau Schön, die Assistentin der Rechtsberatung.