Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Der neue Tourismusbeitrag …und was er für die Branche in den künftigen Tourismusorten bedeutet

Mit der Änderung der Hessischen Kommunalabgabengesetzes wurden schon vor über einem Jahr die gesetzlichen Voraussetzungen für neue Wege der Tourismusfinanzierung in Hessen Städten und Gemeinden geschaffen. Der sog. Tourismusbeitrag, der neben dem bekannten Kurbeitrag in § 13 KAG geregelt wurde, eröffnet den hessischen Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen zusätzlichen Beitrag von privat reisenden Gästen zur Finanzierung des Tourismus in einem weiten Sinne zu erheben. Zwischenzeitlich ist durch den Hessischen Wirtschaftsminister die zur Umsetzung erforderliche Rechtsverordnung erlassen und durch den Hessischen Städtetag sowie den Hessischen Gemeindebund unter Mitwirkung u.a. des DEHOGA Hessen eine Mustersatzung für die Kommunen erstellt und veröffentlicht worden.

Hessen ist das letzte der 16 Bundesländer, das nunmehr eine eigens für den Tourismus konzipierte Abgabe vorsieht, die von Gästen erhoben werden kann und die ausschließlich für die im Gesetz genannten touristischen Zwecke zur Verfügung steht.

Der DEHOGA Hessen hat bereits im Rahmen des Gesetzesänderungsverfahrens die Kernforderungen der Branche deutlich gemacht und schließlich sowohl auf Gesetzesebene als auch bei Rechtsverordnung und Mustersatzung mitgewirkt. Wesentliche Zielsetzung des Verbandes war und bleibt insbesondere die Bannung des Schreckgespenstes „Bettensteuer“ und zugleich die Schaffung von zielführenden Lösungen zur Finanzierung des Tourismus(marketing). Dabei ist es zunächst gelungen, auf Ebene der Mustersatzung (die vor Ort die größte Bedeutung für die konkrete Ausgestaltung zum Tourismusbeitrag haben wird) folgende Eckpunkte im Sinne der Hotellerie zu regeln:

  • Mitbestimmung: über die Einrichtung eines entsprechenden Beirates, dem u.a. Vertreter der zur Mitwirkung verpflichteten Beherbergungswirtschaft angehören, sollen Empfehlungen zur Mittelverwendung gegenüber den zuständigen Gremien der Kommune (i.d.R. Gemeinderat, Magistrat…) abgegeben werden
  • möglichst wenig zusätzliche Bürokratie: Anlehnung an ohnehin bestehende Pflichten nach dem Melderecht, quartalsweise Abgaben gegenüber der Kommune
  • feste, einheitliche Beiträge und keine Prozentsätze, also klare Unabhängigkeit vom jeweiligen Übernachtungspreis

Aus Sicht des DEHOGA Hessen, ist die Rechtslage grds. auch so, dass nicht nur Übernachtungsgäste einen Tourismusbeitrag zahlen, sondern ggf. auch Besucher touristischer Veranstaltungen oder Einrichtungen, also auch Tagesgäste, herangezogen werden können. Aktuell sind eine Vielzahl an konkreten Fragestellungen hierzu noch offen.

Der Verband arbeitet bereits an einem allgemeingültigen Fragen-und-Antworten-Katalog, der noch vor Inkrafttreten der ersten Satzungsregelungen in den neuen Tourismusorten (z.B. Frankfurt am Main), zur Verfügung stehen wird.

Alle Mitglieder des Verbandes sind herzlich eingeladen, Ihre Fragen an die Verbandsgeschäftsstelle in Wiesbaden zu richten. Damit diese Eingang in ein möglichst umfassenden FAQ-Papier finden, bitten wir um Ihre Mitteilungen per Mail an:  info​[at]​dehoga-hessen.de unter dem Betreff: Tourismusbeitrag