Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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©Reisen für Alle

Barrierefreiheit und Inklusion im Gastgewerbe

Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen Voraussetzung eines selbstbestimmten Lebens und eines erholsamen Urlaubs. Auch andere mobilitätseingeschränkte Personengruppen, zum Beispiel Eltern mit Kleinkindern, Unfallgeschädigte oder Senioren, profitieren von Maßnahmen der Barrierefreiheit.

Tourismusanbieter haben in den vergangenen Jahren vielfältige, barrierefreie Angebote geschaffen. Das gilt auch für Hotellerie und Gastronomie. Wichtig ist, dass Angebote zum barrierefreien Übernachten, Essen und Trinken nicht alleine stehen sollten. Touristische Regionen, die barrierefreie Angebote planen, sollten dabei die gesamte Tourismuskette von Information und Buchung, über An- und Abreise, bis zu Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten im Blick haben. Denn nur so erhalten Gäste mit Einschränkungen ein „rundes“ Gesamtangebot.
Der DEHOGA verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, dass aus der Kombination von guten, zielgruppengerechten barrierefreien Tourismus-Angeboten und einer verlässlichen Information für Gäste mit Einschränkungen im In- und Ausland auch wirtschaftlichen Chancen für die Anbieter durch eine zusätzliche Nachfrage entstehen. Denn nur, wenn es eine solche Win-win-Situation gibt, können Hoteliers und Gastronomen gute Gastgeber für Menschen mit Behinderungen sein.

Da dies nur mit Blick auf die touristische Servicekette insgesamt gelingen kann, hat der DEHOGA seine Vorreiterrolle im Bereich des barrierefreien Gastgewerbes vor einigen Jahren in das Zertifizierungssystem Reisen für Alle eingebracht.

Zuvor hatte der DEHOGA gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) die erste bundes- und branchenweite Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit nach dem BGG (Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) mit dem Sozialverband VdK Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, dem Deutschen Gehörlosen-Bund, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben abgeschlossen. Diese Zielvereinbarung über die standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie wurde am 12. März 2005 unterzeichnet. Sie ist auch weiterhin wirksam. Organisatorisch sind die darin vereinbarten Standards jedoch in "Reisen für Alle" eingegangen.

Außerdem hatte der DEHOGA 2004/2005 gemeinsam mit der damaligen Koordinationsstelle Tourismus für Alle (NatKo) das Schulungsprojekt „Gastfreundschaft für Alle“ entwickelt und umgesetzt, das ebenfalls bis heute in verschiedenen Aus- und Weiterbildungen des Tourismus fortlebt.

©DEHOGA 04/2023

Barrierefreiheit und Inklusion im Gastgewerbe

Barrierefreiheit ist nicht nur für behinderte Menschen Voraussetzung eines selbstbestimmten Lebens und eines stressfreien Urlaubs. Auch andere mobilitätseingeschränkte Personengruppen, zum Beispiel Eltern mit Kleinkindern, Unfallgeschädigte oder Senioren, profitieren von Maßnahmen der Barrierefreiheit:

Dieses Nachfragepotenzial wird sich in den nächsten Jahren durch den steigenden Anteil älterer Personen an der Bevölkerung und durch die zunehmende Reisefreudigkeit der Senioren deutlich erhöhen. Der wichtigen Zielgruppe der "Neuen Senioren" muss Rechnung getragen werden. In Bezug auf behinderte Reisende hat eine Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ergeben, dass hier ein erhebliches Nachfragepotenzial besteht, das zur Zeit nicht befriedigt werden kann: Ein großer Teil dieser Zielgruppe würde häufiger verreisen und mehr Geld im Urlaub ausgeben, wenn es mehr passende Angebote für sie gäbe. Damit wird auch die steigende wirtschaftliche Bedeutung eines barrierefreien Tourismus deutlich.

Zahlreiche Tourismusanbieter haben in den vergangenen Jahren bereits beispielhafte Angebote geschaffen. Auch im Bereich Hotellerie und Gastronomie haben die Unternehmen sich zunehmend auf die Gästegruppe der mobilitätseingeschränkten Personen eingestellt und diese Zielgruppe besonders beworben. Wichtig ist aber, dass die Angebote zum barrierefreien Essen, Trinken und Übernachten nicht alleine stehen dürfen. Wer ein barrierefreies Angebot plant, muss die gesamte Tourismuskette von Information und Buchung, über An- und Abreise, bis zu Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten im Blick haben. Schritte auf diesem Weg gehen bereits einige touristische Regionen.

Was bedeutet das für den DEHOGA und die Mitgliedsunternehmen im DEHOGA?

  • Der DEHOGA führt einen intensiven Dialog mit den Interessenvertretungen der behinderten Gäste.
  • Die Branche wird für dieses Thema sensibilisiert und informiert.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau- und die Konzessionierung von Gaststätten müssen bei der Betriebs- und Existenzgründungsberatung berücksichtigt werden.
  • Die Betriebe müssen über Förder- und Vermarktungsmöglichkeiten barrierefreier Angebote informiert werden.
  • Architekten müssen bei Neu- und Umbauten gezielt auf Möglichkeiten und Kosten der barrierefreien Gestaltung angesprochen werden. Ein nachträgliches Umrüsten verursacht deutlich höhere Kosten, als eine Berücksichtigung dieser Aspekte in der Planungsphase.
  • Hoteliers und Gastronomen in interessierten touristischen Regionen und Städten müssen vor Ort Netzwerke bilden, um für behinderte und ältere Gäste attraktive Destinationen zu entwickeln.
  • Die Deutsche Hotelklassifizierung berücksichtigt Kriterien zur Barrierefreiheit.