Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon 0611 /99201-0, Fax 0611 /99201-22
info​[at]​dehoga-hessen.de, www.dehoga-hessen.de

FAQ zum DEHOGA -Rechtsschutz

Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz des DEHOGA Hessen? Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
   

Die Rechtsschutzversicherung umfasst die folgenden Bausteine:

Baustein A

Arbeitgeber-Rechtsschutz

 Wer ist versichert?

  • Sie als Betreiber des gastgewerblichen Betriebes, mit dem Sie Mitglied im DEHOGA Hessen sind
  • Die von Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in Ihrem Mitgliedsbetrieb

Was beinhaltet der Baustein A?

  • Arbeits-Rechtsschutz, einschließlich Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem AGG im Zusammenhang mit der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
  • Schadenersatz-Rechtsschutz

Leistung ab dem Widerspruchsverfahren

  • Sozial-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Angelegenheiten des gewerblichen Bereichs

Leistungen ab der 1. gerichtlichen Instanz

  • Daten-Rechtsschutz

Baustein S

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Wer ist versichert?

  • Sie als Betreiber des gastgewerblichen Betriebes, mit dem Sie Mitglied im DEHOGA Hessen sind
  • Die von Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in Ihrem Mitgliedsbetrieb
  • freie Mitarbeiter, Mitarbeiter von Fremdfirmen und Zeitarbeitskräften in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Ihren Mitgliedsbetrieb

Was beinhaltet der Baustein S?

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Darüber hinaus folgende Leistungen

  • Forderungsservice
  • Rechtsschutz für Mediationsverfahren

Weitere Infos

Detaillierte Infos und Praxisbeispiele zur betrieblichen Rechtsschutzversicherung finden Sie auch in unserem Flyer:

Vertragspartner der Versicherung ist der DEHOGA Hessen e.V.

Sollten Sie also trotz der bereits über den DEHOGA Hessen abgesicherten Versicherungsbausteine Ihre alten Verträge beibehalten, besteht keine ungültige Doppelversicherung

Der Versicherungsschutz ist Teil der Mitgliedschaft, es fällt also neben dem üblichen Mitgliedsbeitrag keine zusätzliche Prämie an. 

Die Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall beträgt 300,- Euro. Sie reduziert sich um 150,- Euro, wenn Sie einen von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Rechtsanwalt mandatieren.

Ihr direkter Ansprechpartner für die durch den Verband abgesicherten Versicherungsbausteine ist der DEHOGA Hessen. Sie wenden sich einfach mit Ihrem rechtlichen Problem an unsere Juristen. Besteht dann die Notwendigkeit, die Rechtsschutzversicherung einzuschalten informieren wir Sie und besprechen alles weitere.

Kontakt

Susanne Schön
Assistenz Rechtsberatung und Partner-Unternehmen

Fon 0611/99201-17
Fax 0611/99201-22

rechtsberatung​[at]​dehoga-hessen.de

Ihnen reichen die Versicherungsbausteine des DEHOGA Hessen als Schutz nicht aus? Auch hier bietet Ihnen der Verband einen attraktiven Vorteil. Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit eine Anschlussdeckung bei unserem Rechtsschutzversicherer zu Rahmenvertragskonditionen abzuschließen. Weitere Infos finden Sie HIER.

Ihnen sind Fragen zum betrieblichen Rechtsschutz des DEHOGA Hessen offen geblieben? Wir beantworten Ihre Fragen gerne. 

Kontaktieren Sie uns einfach unter rechtsberatung​[at]​dehoga-hessen.de oder 0611/99201-0.

Detaillierte Infos zum Rechtsschutz

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