Zum Inhalt springen

Mehrwertsteuer 2026: Das gilt bei der Angebotserstellung

So gehst Du mit der neuen Regelung bei der Angebotserstellung richtig um

Stand: Okt 2025

Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf 7 % ist beschlossen – ein großer Erfolg für das Gastgewerbe und ein wichtiges Signal für unsere Branche.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie wieder der reduzierte Satz auf Speisen. Doch bis zur endgültigen Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat bleibt es noch spannend – die Entscheidungen stehen voraussichtlich Ende November bzw. Mitte Dezember 2025 an.

Damit Du deine Angebote für 2026 rechtssicher und transparent gestalten kannst, findest du hier die wichtigsten Hinweise im Überblick.

1. Angebote an Geschäftskund:innen

Bei Geschäftskund:innen (z. B. Firmenveranstaltungen oder Caterings) kannst Du deine Angebote netto angeben, also zzgl. gesetzlicher MwSt. Vorteil: Es gilt immer der Mehrwertsteuersatz, der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung tatsächlich in Kraft ist. So bleibst Du flexibel und rechtlich auf der sicheren Seite.

2. Angebote an Privatkund:innen

Bei Privatgästen gilt die Preisangabenverordnung: Endpreise müssen inkl. gesetzlicher MwSt. angegeben werden.
Du hast zwei Möglichkeiten:

a) Nur Endpreis angeben
Du kannst den Gesamtpreis nennen, ohne den Steuersatz aufzuschlüsseln.
Sobald Klarheit über die tatsächliche Mehrwertsteuer besteht, weist Du diese dann in der Rechnung korrekt aus.

Beachte:
Wenn Du aktuell mit 19 % kalkulierst und der Satz später auf 7 % sinkt, entsteht für den Gast ein Ausgleichsanspruch nach § 29 UStG – sofern die Vereinbarung spätestens vier Monate vor der Gesetzesänderung geschlossen wurde. Kalkulierst du hingegen schon mit 7 % und die Änderung tritt nicht in Kraft, musst Du trotzdem 19 % abführen – die Differenz trägt Dein Betrieb. Daher: lieber vorsichtig formulieren!


b) Zwei Endpreise angeben
Eine transparente Variante ist, beide Preise im Angebot zu nennen – einmal mit 19 % und einmal mit dem geplanten 7 %-Satz.

So wissen deine Gäste genau, was sie im jeweiligen Fall erwartet.

Beispiel:
Unser Angebot versteht sich inkl. dem aktuell gültigen MwSt.-Satz von 19 % und beträgt X Euro.
Sollte sich der Satz für Speisen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung auf 7 % reduzieren, geben wir diese Reduzierung selbstverständlich an Sie weiter. Der Endpreis inkl. 7 % MwSt. beträgt dann Y Euro.

3. Hinweis zu AGB-Klauseln

Wenn Du Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nutzt, kannst Du dort eine Klausel zur Anpassung der Mehrwertsteuer aufnehmen – etwa:
Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz bis zum Leistungszeitpunkt, wird der Preis entsprechend angepasst.

Aber Achtung:
Gegenüber Endkund:innen ist eine solche Klausel nicht immer zulässig, vor allem nicht bei Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden (§ 309 Nr. 1 BGB).


Wichtiger Hinweis

Unser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er dient als Orientierungshilfe und basiert auf dem angegebenen Stand. Bitte prüfe regelmäßig, ob es aktuelle Änderungen gibt.

Gemeinsam stark. Gemeinsam stark. Gemeinsam stark. Gemeinsam stark.
 
Gemeinsam stark. Gemeinsam stark. Gemeinsam stark. Gemeinsam stark.
Mitgliedschaft

Werde Teil unserer Community!

Tritt der einzigen Organisation bei, die mit einer gemeinsamen Stimme für das Gastgewerbe spricht und Betreiber, Lieferanten sowie alle, die mit der Branche verbunden sind, vereint.

Jetzt Mitglied werden