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Hygiene – das Wichtigste im Überblick (Online)

Jährlich durzuführende Schulung für alle Mitarbeitende in der Gastronomie

Hygiene nimmt in der Gastronomie einen besonders hohen Stellenwert ein – so sind seitens des Gesetzgebers auch die Anforderungen entsprechend hoch. Aber keine Sorge: Arbeitgeber erfüllen die gesetzlichen Forderungen, wenn sie Ihre Mitarbeitenden jährlich schulen lassen.

Ziele

Im Rahmen dieser Schulung wird Dir gezeigt, wie Du in Deinem Betrieb die vorgeschriebenen Hygiene-Schulungen (EU-VO 852/2004 sowie nationale Hygiene VO) und Folgebelehrungen (nach dem Infektionsschutzgesetz) durchführen lassen kannst.

Die Teilnehmer dieser Online-Schulung erhalten nach erfolgter Teilnahme ein Zertifikat und einen Sachkundenachweis über die erlangten Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene (u.a. zur Vorlage bei Betriebsbegehungen). Es handelt sich hierbei jedoch nicht um die Erstbelehrung zum Infektionsschutzgesetz, denn diese muss ausschließlich vom zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt werden.

Inhalte

Teil I: Hygieneschulung nach §4 LMHV in Verbindung mit Anlage 1 sowie DIN105141

  • Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
  • Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
  • Lebensmittelrecht
  • Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
  • Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
  • Havarie Plan, Krisenmanagement
  • Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
  • Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
  • Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit
  • Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
  • Reinigung und Desinfektion

Teil II: Wiederkehrende Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz nach §43(4) Infektionsschutzgesetz –„Wiederholungsbelehrung“

Der Arbeitgeber muss die Belehrung nicht persönlich durchführen, er kann sie auch delegieren. Er bleibt jedoch dafür verantwortlich, dass sie ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass alle im Lebensmittelbereich tätigen Personen vor ihrer erstmaligen Tätigkeit zu belehren sind. Die Belehrung erfolgt in aller Regel durch das Gesundheitsamt oder einen von dort beauftragten Arzt (Betriebsarzt). Sie bezieht sich nicht allein auf die Vermittlung der rechtlichen Regelungen, sondern soll auch Hintergrundinformationen liefern.

  • Gefahren im Betrieb, nachteilige Beeinflussung
  • Reinigung und Desinfektion
  • Krankheiten, Krankheitsübertragung durch Lebensmittel
  • Tätigkeitsverbote
  • Mitteilungspflicht

Auf einen Blick

Hygiene – das Wichtigste im Überblick (Online)

Datum Dienstag, 08.04.2025
Uhrzeit 13:30 Uhr – 17:30 Uhr
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