Digitale Barrierefreiheit im Gastgewerbe – was muss ich tun?

Digitale Barrierefreiheit ist bald Gesetz! Nach den öffentlichen Trägern werden ab dem 28. Juni 2025 auch private Unternehmen in Deutschland verpflichtet sein, Internetseiten und andere digitale Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Das Gute daran: eine barrierefreie Website nützt behinderten und nicht-behinderten Gästen und erhöht zudem die Reichweite über Suchmaschinen & Co.
Beim Vortrag „Digitale Barrierefreiheit im Gastgewerbe – was muss ich tun?“ gibt uns am 19. März um 10 Uhr Gisela Moser von der Tourismusberatung „MosGiTo“ einen Einblick in die Gesetzeslage und Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit. Was wird gefordert? Für wen sollen wir das machen? Und wie geht das? Auf diese und Ihre Fragen geht Frau Moser ein, so dass Sie kurz und kompakt überblicken können, was für Sie bis Ende Juni zu tun ist.
Der Vortrag findet im Rahmen eines Treffens des „Netzwerks Barrierefreiheit“ der ARGE Qualität kompakt statt. Bereits 2019/2020 wurden mehrere Treffen für die hessische Tourismusbranche zum Thema Barrierefreiheit angeboten. 2025 wird der Faden wieder aufgenommen, auch Treffen in Präsenz sind geplant. Neben dem Vortrag stehen am 19. März auch aktuelle Themen und der Austausch untereinander auf dem Programm. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Sofern Sie Anforderungen an die Barrierefreiheit dieser Online-Veranstaltungen haben, melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig bei uns, damit wir Ihre Bedürfnisse mit unseren Möglichkeiten abgleichen können.
Auf einen Blick
Digitale Barrierefreiheit im Gastgewerbe – was muss ich tun?
Datum | Mittwoch, 19.03.2025 |
Uhrzeit | 10:00 Uhr – 11:30 Uhr |
