Spezial-Straf-Rechtsschutz
Wer ist versichert?
- Sie als Betreiber des gastgewerblichen Betriebes, mit dem Sie Mitglied im DEHOGA Hessen sind
- Die von Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in Ihrem Mitgliedsbetrieb
- freie Mitarbeiter, Mitarbeiter von Fremdfirmen und Zeitarbeitskräften in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Ihren Mitgliedsbetrieb
Was beinhaltet der Baustein S?
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Darüber hinaus folgende Leistungen
- Forderungsservice
- Rechtsschutz für Mediationsverfahren
Wichtige Hinweise
- Bestehende Verträge bei Ihrem Rechtsschutzversicherer müssen nicht gekündigt werden, da der DEHOGA Hessen Vertragspartner der Versicherung ist. Sollten Sie also Ihre bestehenden Verträge beibehalten wollen, besteht keine ungültige Doppelversicherung.
- Die Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall beträgt 300,- Euro. Sie reduziert sich um 150,- Euro, wenn Sie einen von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Rechtsanwalt mandatieren.
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