Arbeitgeber-Rechtsschutz
Wer ist versichert?
- Sie als Betreiber des gastgewerblichen Betriebes, mit dem Sie Mitglied im DEHOGA Hessen sind.
- Die von Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in Ihrem Mitgliedsbetrieb.
Was beinhaltet der Baustein A?
- Arbeits-Rechtsschutz, einschließlich Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem AGG im Zusammenhang mit der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
- Schadenersatz-Rechtsschutz
Leistung ab dem Widerspruchsverfahren
- Sozial-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Angelegenheiten des gewerblichen Bereichs
Leistungen ab der 1. gerichtlichen Instanz
- Daten-Rechtsschutz
Wichtige Hinweise
- Bestehende Verträge bei Ihrem Rechtsschutzversicherer müssen nicht gekündigt werden, da der DEHOGA Hessen Vertragspartner der Versicherung ist. Sollten Sie also Ihre bestehenden Verträge beibehalten wollen, besteht keine ungültige Doppelversicherung.
- Die Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall beträgt 300,- Euro. Sie reduziert sich um 150,- Euro, wenn Sie einen von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Rechtsanwalt mandatieren.