Rückforderung der Corona-Soforthilfen: Rund 66 Millionen Euro Entlastung für Betriebe
Hessische Landesregierung reagiert auf Forderungen des DEHOGA Hessen und weiterer Unternehmensverbände
Pressemitteilung des Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA Hessen e.V. vom 22.05.2026
Wiesbaden, 22.05.2026 – Im Sommer 2025 erhielten zahlreiche Restaurants und Hotels unerwartet Post vom Regierungspräsidium Kassel. Inhalt der Schreiben war die Überprüfung der gewährten Corona-Soforthilfen verbunden mit der Androhung möglicher Rückforderungen. In der Folge erreichten den DEHOGA Hessen zahlreiche Anrufe besorgter Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die aufgrund des vom Land Hessen gestarteten Rückmeldeverfahrens existenzielle Sorgen und erhebliche wirtschaftliche Ängste äußerten.
Besonders problematisch war aus Sicht des Gastgewerbes, dass die Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfen in Hessen während der ersten Monate des Lockdowns im Jahr 2020 davon ausgehen konnten, dass bei ordnungsgemäßer Antragstellung keine erneute Überprüfung der gewährten Hilfen erfolgen würde. Der DEHOGA Hessen hat von Beginn an deutlich gemacht, dass die besondere Situation der gastgewerblichen Betriebe während der Pandemie bei der Bewertung berücksichtigt werden müsse.
Auf Initiative des DEHOGA Hessen wurden gemeinsam mit den Branchenverbänden aus Handel, Handwerk und Dienstleistungen gegenüber der Hessischen Landesregierung praktikable und faire Lösungen im Rückforderungsverfahren für alle betroffenen hessischen Betriebe sämtlicher Branchen gefordert. Im Austausch mit Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori konnte im vergangenen Jahr entsprechend erreicht werden, dass die Rückzahlungsaufforderungen zunächst zwecks Prüfung des Verfahrens ausgesetzt wurden, um die von den Verbänden vorgetragenen Argumente umfassend zu prüfen.
Der DEHOGA Hessen begrüßt, dass das Hessische Wirtschaftsministerium nach Prüfung der Gesamtsituation im Wege der Änderung der Verwaltungspraxis nunmehr mehrere Erleichterungen im Rückmeldeverfahren umgesetzt hat.
So werden
- betriebliche Eigenmittel nicht mehr als fördermindernd angerechnet
- tatsächlich geleistete Darlehnstilgungen als förderfähige Ausgaben anerkannt.
- In anhängigen Klageverfahren können die Erleichterungen im Wege einer einvernehmlichen Einigung berücksichtigt werden.
- Bei der Überschneidung von Fördermonaten von Corona- Soforthilfe und Überbrückungshilfe I wird der Anrechnungsbetrag im Rückmeldeverfahren berücksichtigt und reduziert die Rückzahlungspflicht.
- Für alle übrigen Fälle können unter bestimmten Voraussetzungen und für besondere Härtefälle (Teil-) Erlasse und Erstattungen einzelfallbezogen geprüft werden.
„Es ist ein wichtiges und richtiges Signal, dass sich der Hessische Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori und die Hessische Landesregierung bei der Rückforderung der Corona-Soforthilfen nunmehr für Erleichterungen zugunsten der hessischen Betriebe ausgesprochen haben. Sie tragen damit den Forderungen des DEHOGA Hessen und der Unternehmerverbände Rechnung und schaffen Erleichterungen, die die vielen tausend Betriebe Hessens, die durch die Corona-Krise existentiell belastet waren, benötigen. Die Entscheidung zeigt, dass die Landesregierung bereit ist, die Unternehmen in der aktuell schwierigen konjunkturellen Lage mit Augenmaß und Verantwortung zu begleiten. Für viele Betriebe des Gastgewerbes ist dies ein wichtiger Beitrag zu mehr Planungssicherheit und wirtschaftlicher Stabilität sowie zur Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, die zum Erhalt der gastgewerblichen Infrastruktur dringend erforderlich sind“, betont DEHOGA Hessen Präsident Robert Mangold.
Der DEHOGA Hessen bedankt sich ausdrücklich für die wohlwollende Prüfung und Anpassung der Rückforderungsmaßnahmen durch das Hessische Wirtschaftsministerium.
Ein Merkblatt zum Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen wird im Laufe der nächsten Tage unter www.dehoga-hessen.de sowie in der OneDEHOGA-App (https://onedehoga.de) eingestellt.
Weitere Informationen: https://rp-kassel.hessen.de/rmv/faq
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