Reduzierter Mehrwertsteuersatz ab 1. Januar 2026 – Neues Merkblatt für Betriebe
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft wieder der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent – mit Ausnahmen, insbesondere bei Getränken. Zur praxisnahen Orientierung hat der DEHOGA ein aktualisiertes Merkblatt veröffentlicht.
Das Merkblatt beantwortet kompakt und verständlich die wichtigsten Fragen zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes, unter anderem zu Abgrenzungen zwischen Speisen und Getränken, zur Behandlung von Buffets, Pauschalangeboten, Caterings, Gutscheinen sowie zu Besonderheiten rund um den Jahreswechsel. Auch aktuelle Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums sind berücksichtigt (Stand: 22. Dezember 2025)
Mitgliedsbetriebe werden dringend empfohlen, sich frühzeitig mit den Regelungen vertraut zu machen, um Rechnungsstellung, Kassensysteme und Preisgestaltung korrekt anzupassen.