Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Tarifverhandlungen im hessischen Gastgewerbe 2

Erste Verhandlungsrunde gescheitert // NGG lehnt Arbeitgeberangebot ab // Fortsetzung der Verhandlungen Anfang Dezember

Die Verhandlungen zwischen dem DEHOGA Hessen und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages für die rund 164.000 Beschäftigten im hessischen Gastgewerbe sind in der ersten Runde zunächst gescheitert.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatte im Sommer 2014 den für zwei Jahre geltenden Entgelttarifvertrag mit dem Hotel- und Gaststättenverband gekündigt und verlangt eine Lohnsteigerung von 6,75 Prozent. Der DEHOGA Hessen weist die aktuelle Forderung der NGG als unverhältnismäßig zurück und bietet Lohnerhöhungen von 2,5 Prozent für das kommende Jahr an. Dies wiederum wurde nach längeren Verhandlungen durch die NGG abgelehnt.

Ebenfalls Gegenstand des Arbeitgeberangebotes ist eine umfassende redaktionelle und inhaltliche Überarbeitung des Tarifvertrages, um zeitgemäßen Veränderungen Rechnung zu tragen. Hierzu äußerte sich die Gewerkschaft grundsätzlich positiv. Beide Sozialpartner haben in guter und konstruktiver Atmosphäre ihr gemeinsames Ziel einer Stärkung der Attraktivität der gastgewerblichen Berufsbilder bekräftigt. Aus Sicht des DEHOGA sei dies allerdings nicht allein über Tariflöhne zu erreichen, die Mindeststandards im Entgeltbereich festlegten und sich überdies in Hessen bundesweit auf einem hohen Niveau befinden.

„Das am Montag von unserer Seite vorgelegte Angebot ist unter Berücksichtigung der Wachstumsprognosen und der Entwicklung der Gesamtkonjunktur verhältnismäßig und zielführend. Mit diesem Angebot wird das jetzt schon hohe Lohnniveau weiter gefestigt und entspricht einer fairen und realistischen Lohnpolitik zum Wohle aller.“, so Gerald Kink, Präsident und gleichzeitig Verhandlungsführer des Arbeitgeberverbandes DEHOGA Hessen.

Die zweite Tarifrunde findet Anfang Dezember statt. Über die Verhandlungsergebnisse wird der DEHOGA Hessen umgehend informieren.