Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon 0611 /99201-0, Fax 0611 /99201-22
info​[at]​dehoga-hessen.de, www.dehoga-hessen.de

Neues Gaststättenrecht in Hessen

Der Hessische Landtag hat am 27. März 2012 ein neues Gaststättengesetz beschlossen. Wichtigste Neuerungen sind der Wegfall der Konzession und das explizite Verbot von sog. „Flatrate-Partys“. Der DEHOGA Hessen begrüßt die vorgenommene Entbürokratisierung, mahnt aber zugleich Unterstützung freiwilliger Qualifizierungen im Bereich der Mittelstandsförderung an.

Mit Wirkung der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen zum nächsten Erscheinungstermin tritt das neue Hessische Gaststättengesetz (HessGastG) in Kraft. Das für die Gastronomie wichtigste Gesetz löst das bisher geltende Bundesgaststättengesetz ab. Durch das Gesetz entfällt die bisherige Gaststättenerlaubnis, die ohnehin nur noch für Betriebe galt, die Alkohol ausschenken. Im Sinne der Gewerbefreiheit wird ab sofort die Gewerbeanzeige ausreichend sein. Der Betriebsbeginn muss sechs Wochen vorher angezeigt werden. Im Falle des beabsichtigten Alkoholausschanks ist eine vorherige Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers vorgesehen.

Wie alle anderen Gewerbetreibenden auch sind Gastwirte wie bisher für die Beachtung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Bau, Lebensmittelhygiene, Jugendschutz, Arbeitsschutz oder Immissionsschutz verantwortlich. Das Gesetz soll Gastwirten vereinfachte behördliche Verfahren bieten. So ist der Wechsel von der personen- und objektbezogenen Gaststättenerlaubnis zur rein personenbezogenen Anzeige beim Gewerbeamt geplant. Eine Genehmigung ist nicht mehr nötig, lediglich eine Ablehnung möglich. Der DEHOGA Hessen begrüßt diesen Schritt zu einer Liberalisierung des gastgewerblichen Marktes.

„Das bisherige Konzessionsverfahren hat die Betriebe mit teurer und überflüssiger Bürokratie belastet. Das Ärgerliche daran: Ein Großteil dieser Kosten war überflüssig!“, so Gerald Kink, Präsident des DEHOGA Hessen.

Daneben wurde auch das Verbot sog. „Flatrate-Partys“ im Gesetz verankert. Da ein solches Verbot bereits nach geltendem Recht Gültigkeit besaß, handele es sich hier weniger um eine Neuerung als vielmehr um eine Klarstellung. „Das ist gut und richtig so!“, sagt Kink.

Der Verband zeigte sich einerseits zufrieden mit der nunmehr hergestellten Gleichbehandlung aller gastgewerblich tätigen Unternehmerinnen und Unternehmer, auch gegenüber sog. Straußwirtschaften. Andererseits sei man besorgt um die Qualifikation von Existenzgründern auf dem gastronomischen Markt.

Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen Julius Wagner fordert daher eine spürbare Unterstützung freiwilliger Qualifikationsangebote des Verbandes durch das Land: „Wenn eine verpflichtende Regelung nun keinen Eingang in das Gesetz gefunden hat, dann aber müssen wir gerade im Bereich der Existenzgründer qualifizierte Hilfestellungen anbieten. Und hier ist im Rahmen der Mittelstandsförderung auch das Land gefordert!“ Sämtliche wirtschaftspolitischen Akteure hätten ein klares Interesse an einer gesunden und funktionsfähigen Unternehmerschaft. „Wenn wir keinen Wirtebrief qua Gesetz verordnen, dann müssen wir uns der großen Herausforderung freiwilliger Schulungen ernsthaft stellen, und zwar gemeinsam.“, so Wagner weiter.