Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Energiekosten im Gastgewerbe und das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung

Freude über Beibehalt der reduzierten Mehrwertsteuer: 50 Prozent der Hotels und Restaurants in Hessen sehen sich derweil in ihrer Existenz gefährdet

(Wiesbaden) 5. September 2022. Angesichts steigender Energiekosten hat der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen seine Mitglieder zu ihrer konkreten Situation und bereits bestehenden bzw. angekündigten Preiserhöhungen bei Gas und Strom befragt. Die Rückmeldungen von rund 500 Betrieben des hessischen Gastgewerbes seien alarmierend. Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung stifte aber Hoffnung.

„Das ist ein Hilferuf an die Politik!“, sagt Julius Wagner, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen mit Blick auf die vielen persönlichen Rückmeldungen der Mitgliedsbetriebe, die den Verband in diesen Tagen erreichen. Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage zu den Energiekosten im hessischen Gastgewerbe mache die Dramatik nun flächendeckend deutlich.

34 Prozent der Betriebe hätten bereits Preissteigerungen von mindestens 50 Prozent für den Bezug von Gas durch ihre Versorger ab Oktober 2022 erhalten, 21 Prozent sogar über 100 bzw. 125 Prozent. Dabei heizten rund 63 Prozent der Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie mit Gas, 26 Prozent mit Öl.

Die Energiekosten hätten sich zudem ohnehin schon im August 2022 um zwischen 20 und 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöht. Damit steige der Anteil der Energiekosten am Umsatz der Betriebe teilweise auf über 15 bzw. 20 Prozent.

Bei den Stromkosten sähe es nicht anders aus: 31 Prozent beklagten Preiserhöhungen ab Oktober 2021 von über 50 Prozent, 17 Prozent sogar von 100 Prozent und mehr.

„Und es haben längst nicht alle Unternehmen schon Preiserhöhungen erhalten. Viele Betriebe haben noch bestehende Verträge, die bis zum Jahresende laufen.“ Deren Sorgen um noch massivere Preissteigerungen, denen sie vollkommen hilflos ausgeliefert sein würden, seien deutlich spürbar.

„Dies gilt umso mehr, wenn wir Einzelfälle erleben, in denen es zu einer Versechsfachung, ja sogar bis zu einer Verzehnfachung der Preise beim Strom kommt. Das ist der Todesstoß für den Betrieb.“ Es sei im Übrigen selbstverständlich, dass die Unternehmen alle Energieeinsparpotentiale in vollem Umfang ausschöpften.

Julius Wagner fasst die Existenzsorgen der Branche zusammen: „Die schon jetzt greifbaren explodierenden Energiekosten und die Ungewissheit weiterer ungebremster Preissteigerungen treffen auf eine anhaltend hohe Inflation im Übrigen sowie steigende Lohnkosten. Die Unternehmen können die Dimension dieser Erhöhung nicht auf ihre Preise für Zimmer oder Speisen aufschlagen, ohne dabei Gefahr zu laufen, die Gäste, die selbst von steigenden Kosten betroffen sind, zu verlieren. Es ist eine gefährliche Spirale nach oben.“ Dabei liefen die Geschäfte in den meisten Betrieben im August gut, die Umsätze nach den Corona-Lockdowns hätten sich im Sommer verbessert. Die Verluste der ersten fünf Monate konnten jedoch bislang nicht annähernd aufgeholt werden.

Die aktuelle Entwicklung sei für 50 Prozent der Betriebe existenzbedrohend.

Das Maßnahmenpaket III, das die Bundesregierung am 4. September 2022 nach ihrer Marathonsitzung im Kanzleramt vorgestellt habe, enthielte viele Maßnahmen, die demgegenüber aber Hoffnung stifteten, so Wagner.

Der Verband freue sich ausdrücklich über den Beibehalt der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen und dankte der Regierungskoalition für dieses wichtige und stärkende Signal.

„Es ist richtig, aber auch dringend erforderlich, seitens der Bundesregierung den Höhenflug der Energiekosten gegenüber den Unternehmen auszubremsen. Daher begrüßen wir die kurzfristige Bildung einer Expertenkommission, die die verschiedenen Preisdämpfungsmodelle für den Wärmemarkt in Europa beurteilt und Empfehlungen für den deutschen Markt findet.“, kommentiert der Verbandsgeschäftsführer.

Auch Maßnahmen wie die Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld über den 30.09.2022 nannte der Verband als wichtige Bausteine zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Gastgewerbe.

„Entwarnung“ könne man hingegen keinesfalls geben. Es komme nun auf zügige und kraftvolle Umsetzung aller Maßnahmen und deren tatsächliche Effekte an.