Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG

Wiesbaden, 13. Dezember 2021

Gewerkschaft NGG und DEHOGA Hessen einigen sich auf Tarifvertrag

Mit Wertschätzung und klarer Botschaft gegen die Corona-Krise: Tarifentgelte im hessischen Gastgewerbe steigen

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG und der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen haben sich nach fast einem Jahr coronabedingtem Stillstand und drei darauffolgenden Verhandlungsrunden auf einen neuen Anschlusstarifvertrag für das hessische Gastgewerbe geeinigt.

Video der gemeinsamen Pressekonferenz

Insgesamt 15 Prozent mehr Lohn mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2024 – Entgelte steigen in zwei Stufen

Die tariflichen Entgelte im hessischen Gastgewerbe steigen zunächst zum 1. März 2022 um 8,5 Prozent. In einer zweiten Stufe werden die Löhne um weitere 6,5 Prozent zum 1. Januar 2023 angehoben. Der Tarifvertrag ist erstmals zum 30. Juni 2024 kündbar und hat damit eine Gesamtlaufzeit von 28 Monaten.

Verhandlungsführer für die Arbeitgeber und Präsident des Branchenverbandes DEHOGA Hessen Gerald Kink: „Mit diesem Abschluss in einer Zeit, in der noch nicht klar ist, wann wir wieder unter ‚normalen‘ Bedingungen arbeiten können, machen wir deutlich, dass wir zu unserer Verantwortung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen. Es geht um Wertschätzung für die enormen Belastungen, die hinter uns liegen, aber auch um klare Perspektiven für die Zukunft in der Branche.“

Gewerkschaft und Arbeitgeberverband hätten den bereits zum Ende des Jahres 2020 ausgelaufenen Tarifvertrag viele Monate angesichts der langen Lockdownphasen im Gastgewerbe nicht erhöht. Genauso seien sich die Tarifvertragsparteien nun einig, dass viele gute Gründe für stabile Erhöhungen der Entgelte sprächen.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie haben harte Monate hinter sich. Viele haben das Gastgewerbe in der Krise verlassen. Mit Blick auf die Unsicherheiten in diesen Tagen sind vielfach Kurzarbeit und weiterhin bestehende Unwägbarkeiten in der Branche noch bei weitem nicht überstanden. Wir sind froh darüber, dass wir mit diesem Abschluss Vertrauen darin schaffen, dass sich Ausbildung und Arbeit im Gastgewerbe in Hessen lohnen.“, bekräftigt der Verhandlungsführer der Arbeitnehmerseite und Geschäftsführer der NGG Rhein-Main, Peter-Martin Cox.

Starkes Signal für Ausbildung in Hotellerie und Gastronomie

Die Ausbildungsvergütungen im hessischen Gastgewerbe werden zum 1. März 2022 in einem Schritt erhöht, und zwar im ersten Ausbildungsjahr von derzeit 815,00 auf 1.000,00 Euro, im zweiten Jahr der Ausbildung von derzeit 930,00 auf 1.150,00 Euro und im dritten Ausbildungsjahr von 1.065,00 auf 1.300,00 Euro.

In diesem Zusammenhang kündigten NGG und DEHOGA im neuen Jahr weitere Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung und Gewinnung von qualifiziertem Fachkräftenachwuchs an.

Die Tarifpartner seien sich einig, dass angesichts der andauernden Corona-Krise die angespannte wirtschaftliche Lage der Branche genauso berücksichtigt werden müsse wie die lange Dauer der außerordentlichen Herausforderungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher sei insbesondere die lange Laufzeit von über zwei Jahren mit Blick auf Planungssicherheit für beide Seiten wichtig. Zudem sei berücksichtigt worden, dass die Lebenshaltungskosten auch in den kommenden Monaten weiterhin hoch sein werden.

Demgegenüber haben auch Hotels und Restaurants mit steigenden Kosten zu kämpfen, die zu den wirtschaftlichen Belastungen und massiven Umsatzeinbrüchen der Corona-Krise hinzukämen. „Die Tariferhöhungen beispielsweise bei der Bahn spüren die Verbraucher auf den Fuß folgend durch Erhöhungen der Fahrpreise. Auch unsere Gäste können nicht erwarten, dass sich ein stabiler Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation unserer Mitarbeiter nicht auch flächendeckend in der Kalkulation unserer Angebote widerspiegelt.“, so Kink.

Gewerkschaftsführer Peter-Martin Cox begrüßt ausdrücklich die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass die erhöhten Leistungssätze beim Kurzarbeitergeld beibehalten werden: „Wir danken der neuen Bundesregierung für die Unterstützung unserer Kolleginnen und Kollegen in Kurzarbeit durch das erhöhte Kurzarbeitergeld auch ab Januar 2022.“

Im Zusammenhang mit dem verlängerten und verbesserten Kurzarbeitergeld mahnt Gerald Kink allerdings die einhundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an. Aktuell sei geplant, dass die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Hälfte reduziert wird. Kink betont: „Die Regelung der hundertprozentigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge darf keinesfalls zum 31. Dezember auslaufen. Die Betriebe brauchen auch hier volle Unterstützung und Planungssicherheit.“

Klare Forderungen an Bundes- und Landesregierung

Es würde nun insgesamt für das Gastgewerbe entscheidend darauf ankommen, dass die Betriebe mit ausreichenden Kompensationsleistungen des Staates aufgrund der erheblichen Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen in der Krise Unterstützung erführen und zudem Maßnahmen wie die Anpassung der Mehrwertsteuer auf Speisen verlässlich auf Dauer blieben, mahnt Gerald Kink in Richtung Politik: „Mit den aktuellen Umsatzeinbrüchen von durchschnittlich weit über 40 Prozent, der Welle an Stornierungen, Auflagen, pandemiebedingten Kreditbelastungen und steigenden Kosten ist es überlebenswichtig für die Betriebe, dass wir einerseits alles tun, um unserer Mitarbeiter zu halten, zu stärken und wieder mehr junge Menschen für die Branche trotz der schwierigen Lage zu begeistern. Andererseits muss die Politik dafür Rahmenbedingungen schaffen, insbesondere nachdem wir uns quasi erneut in einem faktischen Teillockdown befinden. Die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen ist ein richtiges Instrument dafür, und das erwarten wir von der neuen Bundesregierung.“

Nach der Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite durch den Hessischen Landtag steht neben dem Bund auch das Land Hessen in der Pflicht, sich am Ausgleich der durch die Maßnahmen in der Branche entstehenden Schäden zu beteiligen.

„Bei Unternehmern wie Mitarbeitern nehmen Verunsicherung, Verzweiflung und Zukunftsängste zu“, erklärt Kink. „Das Mindeste ist jetzt, dass die durch die Corona-Maßnahmen entstandenen Schäden vollumfänglich ausgeglichen werden.“ Die aktuellen Wirtschaftshilfen reichten nicht aus.

Die Appelle, auf Veranstaltungen zu verzichten, haben seit Novemberbeginn zu einer gigantischen Stornierungswelle geführt. Dies betrifft Weihnachtsfeiern, private Veranstaltungen und Tagungen bis weit in das nächste Jahr hinein. Viele Business- und Tagungshotels sowie Restaurants sind leer, weil Unternehmer ihren Mitarbeitern Reisebeschränkungen auferlegt haben, vielfach gilt Homeoffice, Events finden nicht statt. Durch die erneute Homeofficepflicht verliert auch die Betriebsgastronomie wieder viele Gäste. Clubs und Discotheken sind massiv von aktuellen Einschränkungen betroffen.

Daher fordert der DEHOGA Hessen konkret:
  • Um Existenzen und Arbeitsplätze zu retten, muss bei den Corona-Hilfen massiv nachgebessert werden. Kink: „Alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe müssen in dieser herausfordernden Situation die notwendige Unterstützung erfahren. Der Schaden für Arbeitsplätze und Innenstädte wäre um ein Vielfaches größer, wenn man ihnen jetzt diese Hilfe versagen würde.“ Bestehende Förderlücken müssen geschlossen werden.
  • Die geltenden Corona-Maßnahmen sowie die Aufrufe der Landesregierung zu Kontaktreduzierungen führen zu so erheblichen Umsatzeinbußen, dass sich das Offenhalten vieler Betriebe nicht mehr lohnt. Die Kosten bei Öffnung sind höher sind als die zu erzielenden Umsätze. Wenn ein Betrieb aus diesen Gründen schließt, ohne dass eine amtliche Anordnung vorliegt, muss der Anspruch auf Überbrückungshilfe gewährleistet sein. Hier muss schnellstmöglich Klarheit geschaffen werden.
  • Der Eigenkapitalzuschuss wie auch die Personalkostenpauschale sind bei der Überbrückungshilfe III Plus für November und Dezember sowie bei der Überbrückungshilfe IV ab Januar zu erhöhen. Ist dies rechtlich nicht möglich, so ist dies anderweitig zu kompensieren.
  • Dass Unternehmen bei der Überbrückungshilfe IV nur noch bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet bekommen sollen und nicht mehr wie bisher zu 100 Prozent, stößt auf massive Kritik des DEHOGA Hessen. Der Verband fordert die Rückkehr zur alten Regelung.
  • Der DEHOGA Hessen drängt mehr denn je auf verhältnismäßige Corona-Maßnahmen. „So eingriffsintensive Maßnahmen wie Betriebsschließungen müssen die absolute Ausnahme sein. Angesichts der aktuell sinkenden Inzidenzen warne ich eindringlich vor weiteren Verschärfungen zulasten des Gastgewerbes in Hessen. Insbesondere die 2G-Plus-Regel lehnen wir entschieden ab.“
  • Der DEHOGA Hessen fordert eine massive Beschleunigung und Professionalisierung der Impfkampagne ebenso wie die Ausweitung der Testkapazitäten.

Rechtsanwalt
Julius Wagner
Hauptgeschäftsführer

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