Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Öffnung der Außengastronomie wahrscheinlich am Pfingtsmontag in Frankfurt am Main möglich

Vorausgesetzt die Inzidenz bleibt stabil unter 100 wäre damit in Frankfurt am Main voraussichtlich am 24.05.2021,0:00 Uhr, Stufe 1 und am 07.06.021, 0:00 Uhr, Stufe 2 des Stufenplans der Hessischen Landesregierung erreicht. Damit sind unter Auflagen die Öffnung der Außengastronomie und touristische Übernachtungen wieder möglich. Die Inzidenz für Frankfurt finden Sie täglich aktualisiert unterfrankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/gesundheitsamt/informationen-zum-neuartigen-coronavirus-sars-cov-2/aktuelle-lage Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Pressemitteilung.

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Pressemitteilung

7-Tage-Inzidenz in Frankfurt am Main konstant unter 100 – Frankfurt ab Montag voraussichtlich aus der Regelungen der Bundes-Notbremse / Oberbürgermeister Feldmann und Gesundheitsdezernent Majer begrüßen Lockerungen

Frankfurt am Main (20.05.2021) Weil die Inzidenz am Samstag in Frankfurt den fünften Tag in Folge unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt, greift die Bundes-Notbremse voraussichtlich ab Pfingstmontag 00.00 Uhr nicht mehr. Stattdessen gelten ab dann die Corona-Regeln des Landes – und die bringen zahlreiche Lockerungen für Privatpersonen, Handel und Sport mit sich.

„Die zusätzlichen Freiheiten haben sich die Frankfurter redlich verdient“, so Oberbürgermeister Peter Feldmann und Gesundheitsdezernent Stefan Majer in einer gemeinsamen Erklärung. „Anfang des Monats lag die Inzidenz in unserer Stadt noch bei mehr als 180 und hat sich seitdem fast halbiert.“

Die Lockerungen unterteilen sich in Hessen in zwei Stufen. In der ersten Stufe mit einer Inzidenz unter 100 an 5 Werktagen in Folge gelten folgende Regelungen:

  • Die Ausgangssperre (22-5 Uhr) fällt weg
  • Schulunterricht für die Klassen 1-6 ist in Präsenz und für ältere Schüler (Klassen 7-11) im Wechselunterricht wieder möglich. Abschlussklassen haben auch Präsenzunterricht. Die Testpflicht gilt unverändert 2x in der Woche.
  • Mit entsprechenden Kontaktregeln (zwei Hausstände plus Geimpfte/Genesene) ist Amateur- und Freizeitsport (außer in Schwimmbädern) möglich. Sport im Innenbereich wie z.B. in Fitnessstudios ist nach Terminvereinbarung mit Kontaktdatenerfassung (z.B. über eine App) und tagesaktuellem Test möglich. Die Frankfurter Schwimmbäder müssen in der Stufe 1 vorerst noch geschlossen bleiben.
  • Kultur- und Freizeitstätten wie der Frankfurter Zoo, die Museen in Frankfurt und der Frankfurter Palmengarten können ihre Außenbereiche uneingeschränkt und die Innenbereiche nach Terminvereinbarung mit Zugangsbeschränkungen und Hygienekonzept öffnen.
  • Veranstaltungen sind draußen mit bis zu 100 Teilnehmenden ohne Genehmigung des Gesundheitsamtes möglich. Hierbei werden Genesene und Geimpfte jedoch nicht mitgezählt. Es muss ein Hygienekonzept vorliegen und Teilnehmende müssen, wenn Sie nicht genesen oder vollständig geimpft sind, ein negatives Testergebnis vorweisen.
  • Die Außengastronomie und Hotels können mit Auflagen öffnen. Gäste müssen einen negativen, tagesaktuellen Test vorweisen.

Die nächsten Lockerungsschritte sind dann in Stufe 2 möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz für weitere 14 Tage unter 100 liegt oder weitere 5 unter 50. Dann gelten u. a. folgende Regelungen:

  • Private Treffen mit zwei Haushalten plus Geimpfte und Genesene oder 10 Personen sind möglich.
  • Schulunterricht ist für alle als Präsenzunterricht (eingeschränkter/angepasster Regelbetrieb) mit Testpflicht zweimal pro Woche möglich.
  • Mannschaftssport ist mit Auflagen (Empfehlung: tagesaktueller Test) und Öffnung der Schwimmbäder, Thermalbäder, Saunen und ähnlichen Einrichtungen mit Personenbegrenzung und Zutrittsregelung sowie Terminvereinbarung, ebenfalls Testempfehlung möglich.
  • Öffnung aller Geschäfte mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht.

Die Stadt Frankfurt erfüllt bereits alle technischen Voraussetzungen zur Anbindung an die vom Land Hessen vorgesehene Luca-App – das Gesundheitsamt Frankfurt kann die App zur Kontaktpersonennachverfolgung nutzen, sobald die Freischaltung durch den Anbieter erfolgt ist.

„Persönlich freuen mich vor allem die Lockerungen im Schulbereich“, sagte Feldmann. „Kinder und Jugendliche haben die Einschränkungen besonders hart getroffen. Aber auch die Öffnung der Außengastronomie ist ein wichtiges Zeichen. Es kehrt wieder etwas mehr Leben ein. Das haben viele – auch ich – in den vergangenen Wochen und Monaten vermisst.“

„Es freut uns sehr, dass die Inzidenzen in Frankfurt konstant sinken. Das zeigt uns, dass die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie greifen. Wir danken allen Bürger:innen für ihre Disziplin und ihre Umsicht. Weitere Schritte in Richtung Normalität sind nun möglich“, so Gesundheitsdezernent Stefan Majer.

Die Lockerungen dürften aber auch nicht zum Leichtsinn verführen, so Feldmann und Majer: „Mehr Freiheit bedeutet auch mehr Verantwortung. Wenn es uns gelingt, die Zahlen weiter niedrig zu halten, könnte es schon bald weitere Erleichterungen geben.“

Genesene und Geimpfte sind seit dem 9. Mai 2021 von vielen Regelungen ausgenommen, so besteht für sie z.B. keine Testpflicht mehr vor einem Friseurbesuch. Frankfurter Bürger:innen, die mittels PCR-Test positiv auf COVID-19 getestet wurden und genesen sind, erhalten ihren Genesenennachweis in der kommenden Woche per Post – das Gesundheitsamt bereitet derzeit über 36.000 Schreiben vor. Für alle gilt jedoch weiterhin, dass die AHA-Regeln eingehalten werden müssen. Sowohl das Tragen einer Maske als auch das Abstandsgebot gilt unabhängig von den Inzidenzzahlen.

Die Inzidenz für Frankfurt finden Sie täglich aktualisiert unter https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/gesundheitsamt/informationen-zum-neuartigen-coronavirus-sars-cov-2/aktuelle-lage

Weitere Informationen zum Hessischen Stufenmodell:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln#Inzidenz%20%C3%BCber%20100%20an%20drei%20aufeinanderfolgenden%20Tagen

Kontakt für die Medien:

Kirsten Gerstner, Dezernat Personal und Gesundheit, Telefon 069/212-48795, E-Mail kirsten.gerstner​[at]​stadt-frankfurt.de

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