Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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DEHOGA-Informationsveranstaltungen zur Allergenkennzeichnungs-Verordnung in der METRO Rödelheim

Die europäische Verordnung zur Allergenkennzeichnung in der Gastronomie gilt seit dem 13.12.2014. Doch nach wie vor sind in der Praxis viele Fragen offen. Im Rahmen dreier Informationsveranstaltungen am 11. und 12. Februar in der METRO Frankfurt-Rödelheim zeigte der DEHOGA Hessen Gastronomen und METRO-Kunden Wege und Möglichkeiten zur Umsetzung der neuen Regelungen auf.

Andreas Friedla, Geschäftsleiter der METRO Frankfurt-Rödelheim, sowie Georg-Christopher Broich, Verbandsjurist beim DEHOGA Bundesverband und Referent für Lebensmittelrecht und Verbraucherschutz in der bei der Info-Veranstaltung zum Thema Allergenkennzeichnung in der METRO Frankfurt-Rödelheim

Dass die drei Veranstaltungen innerhalb weniger Stunden ausgebucht waren, spiegelt die hohe Brisanz des Themas wider. Georg-Christopher Broich, Verbandsjurist beim DEHOGA Bundesverband und Referent für Lebensmittelrecht und Verbraucherschutz, informierte die insgesamt 70 Teilnehmer der Informationsveranstaltungen in der METRO Frankfurt-Rödelheim transparent über Wege und Möglichkeiten, welche Angaben in welcher Darstellungsform erforderlich und möglich sind, gab praktische Tipps für den Alltag und beantwortete aufkommende Fragen. Der DEHOGA empfiehlt den Betrieben, sämtliche allergene Zutaten zu identifizieren und schriftlich, z. B. in einer „Kladde" festzuhalten. Fragen von Gastronomen waren u. a.: Muss eine Kennzeichnung auch bei offenen Weinen und/oder Flaschenweinen erfolgen? Antwort: Offene Weine müssen gekennzeichnet werden. Muss ich meine Gäste auch auf so genannte Kreuzkontaminationen hinweisen? Antwort: Ja, aber auch hier genügt der Hinweise in der Speisekarte.

„An der Kennzeichnungspflicht kommt kein gastronomischer Betrieb vorbei“, sagt Andreas Friedla Geschäftsleiter der METRO Frankfurt-Rödelheim. „Daher begrüßen wir die detaillierte Aufklärung des DEHOGA zum Umgang mit den Allergenen. Die Informationsveranstaltungen des DEHOGA Hessen baten praktische Lösungen für Betriebe und unsere Mitarbeiter, mit denen sie die Regelungen umsetzen können“.

Zahlreiche Infos und Praxishilfen, wie z. B. der „Leitfaden für Allergeninformationen in der Hotellerie und Gastronomie", das „Allergenposter“ sowie die kostenfreie „Allergen-Dokumentationsvorlage“ und das für DEHOGA-Mitglieder ebenfalls kostenfreie „Merkblatt zur Allergeninformation“ finden Sie im DEHOGA Shop unter: www.dehoga-shop.de/.