Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Corona-Sonderregelung Aussengastronomie in Frankfurt

Liebe Mitglieder des DEHOGA Kreisverband Frankfurt,

im Rahmen des Frankfurter Wirtschaftsstabes hatten wir darum gebeten, dass die großzügigeren Regelungen für bereits bestehende Außengastronomie über den 30.04.2021 hinaus verlängert werden sollen. Heute haben wir nun von der Stadt Frankfurt die Information erhalten, dass die aktuell geltenden Regelungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.

Konkret bedeutet das: Alle Gastronomiebetriebe, die im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis sind, dürfen weiterhin die öffentlichen Verkehrsflächen großzügig nutzen, sofern straßenrechtliche Belange nicht berührt wurden. Wer im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie ist, kann diese mit der jetzigen Regelung ohne Antrag erweitern. Selbstverständlich gilt weiterhin, dass Geh- und Radwege frei bleiben müssen und die Flächen nur mit Augenmaß genutzt werden dürfen. Die Details sind im Internet unter http://www.ase-frankfurt.de zu finden und in einem dort zu findenden Merkblatt zusammengestellt. Wer eine Außengastronomiefläche neu beantragen möchte, kann dies online unter http://www.frankfurt.de/sommergaerten erledigen.

Zur Pressemeldung der Stadt Frankfurt: Corona-Sonderregelung Aussengastronomie | Stadt Frankfurt am Main

Euer DEHOGA KV Frankfurt