GEMA
Über die Bundesvereinigung der Musikveranstalter verhandelt der DEHOGA für seine Mitglieder die Tarife und Nachlässe für Urheberrechtsgebühren. Diese gelten für folgende Verwertungsgesellschaften:
- GEMA
- VG Wort
- GVL
- ZWF / VG Bild-Kunst
- Corint Media (vormals VG Media)
Dieser Sparvorteil ist exklusiv für DEHOGA-Mitglieder.