…denn einerseits stellt die Beschlussvorlage zur MPK, die auch uns vorliegt, einen Dreistufenplan in Aussicht. Und das könnte bedeuten, dass zum 4. März 2022 unsere Forderung nach Lockerung zu 3G in Gastronomie und Hotellerie sowie Öffnung von Clubs & Discotheken in einem ersten Schritt erfüllt wird. Des Weiteren sollen dann am 20. März 2022 alle Maßnahmen im Gastgewerbe aufgehoben werden. Das wäre endlich die von uns längst eingeforderte klare Perspektive! Doch noch ist nichts beschlossen.
Außerdem enthält der Entwurf keinerlei Ergänzungen beim KUG, hier insbesondere bei den Sozialversicherungsbeiträgen, wie auch keine Erwähnung der Entfristung der Mehrwertsteuer. Dies sind aber feste Forderungen, die wir auch jetzt mit Nachdruck für die Branche formulieren. Das Gastgewerbe ist schwer gebeutelt, viele Betriebe kämpfen nach wie vor um ihre Existenz. Es ist daher bis zur Herstellung einer wirtschaftlichen Normalität zwingend erforderlich, die Wirtschaftshilfen nicht nur weiterlaufen zu lassen, sondern sie sogar noch in einigen Punkten zu verbessern. Geöffnete Betriebe bedeuten nicht gesicherte Existenzen. Im Gegenteil, nachhaltig wird nur die Entfristung der Mehrwertsteuerreduzierung auf Speisen unter Einbezug der Getränke der Branche helfen aus eigenen Kräften wirtschaftlich überleben zu können.
Also: schreibt Eure Abgeordneten weiter an!
Mit endlich zuversichtlichen Grüßen und einem großen Dank an Euch alle –
Euer DEHOGA Hessen-Team
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