Corona-Hilfen bei Berufsverbot :
Es geht um Gerechtigkeit, nicht um Gnade

Von Hans Peter Bull
Lesezeit: 5 Min.
Geschlossen: Die Gastronomie darf derzeit keine Gäste empfangen.
Wer durch rechtmäßige Corona-Maßnahmen seine berufliche Grundlage verliert, darf nicht nur auf Hilfsangebote verwiesen werden. Er muss einen Rechtsanspruch auf Ausgleich haben. Ein Gastbeitrag.

Die Hilfsprogramme für die krisengeschädigte Wirtschaft wurden bisher nur als freiwillige Leistungen des Staates zur Linderung aktueller Not angesehen. Erst in ihren neuesten Beschlüssen haben Bundesregierung und Landesregierungen anerkannt, dass der Staat den Menschen, denen sie ihre verfassungsrechtlich garantierte Berufsausübung untersagen, eine angemessene Entschädigung und eben nicht bloß Hilfszahlungen schuldet. Zu Beginn der Corona-Krise waren die verschiedenen Unterstützungsprogramme brauchbare Instrumente, um schnell die ärgsten Nöte zu beheben und die Wirtschaft vor dem Absturz zu bewahren, aber sie waren und sind nicht das richtige Mittel, die tiefen Eingriffe in die Rechtssphäre der Betroffenen auszugleichen.

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