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BREAKING NEWS VOM 19. OKTOBER 2020
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HESSEN SCHAFFT BEHERBERGUNGSVERBOT AB UND FÜHRT ZUGLEICH STRENGERE REGELN FÜR „CORONA-HOTSPOTS“ EIN
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Hessen schafft das Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots ab. Es habe sich nicht als zielführend erwiesen, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag in Wiesbaden zur Begründung. In Hessen galt seit dem Sommer ein Beherbergungsverbot für touristische Reisen aus  Risikogebieten. Diese Regel im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus gab es nicht bundesweit. Als Risikogebiete gelten Regionen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner aufgetreten sind.

Als überfällig bezeichnet der Präsident des DEHOGA Hessen Gerald Kink die Abschaffung des Beherbergungsverbots in Hessen. „Wir waren dazu seit letzter Woche in einem sehr engen und schnellen Austausch mit der Landesregierung. Die Bedeutung des schon seit Juni in Hessen geltenden Beherbergungsverbots hat drastisch zugenommen, daher musste dringend eine Lösung her!“ Dies lag laut Kink vor allem daran, dass auf einmal alle Bundesländer solche oder ähnliche Regelungen erlassen haben und diese zu einer massiven Verunsicherung von Privatreisenden und Firmen führten. „Die Stornowelle war genauso heftig wie die Unzahl an Gesprächen mit vollkommen verunsicherten Gästen. Das war ein kommunikatives Desaster auf dem Rücken unserer Betriebe.“, so der Verbandspräsident, der selbst ein Hotel in Wiesbaden betreibt.

Nachdem einzelne Gerichte (Baden-Württemberg und Niedersachsen) die Verbotsregelungen aufgehoben, während andere (Schleswig-Holstein) diese bestätigt hatten und Länder wie Bayern, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen die Beherbergungsverbote aufgehoben hatten, zieht Hessen nun nach. Dies wertet der DEHOGA Hessen positiv. „Wir sind durchaus froh, dass in Hessen eine Anrufung der Gerichte nicht nötig gewesen ist. Die Landesregierung stand mit uns ad hoc im Austausch. Wir wussten seit letzter Woche, dass über das Beherbergungsverbot am Montag, dem 19. Oktober 2020 entschieden wird. Daher gab es keinen Grund, eine politische Entscheidung durch eine juristische zu ersetzen.“, so Kink weiter.

Daneben sind die bereits in unserem Newsletter angekündigten Verschärfungen für „Corona-Hotspots“ auf kommunaler Ebene, wie sie im „Corona-Gipfel“ im Kanzleramt besprochen wurden, im Kabinett beschlossen worden.

Wir werden nach eingehender Prüfung der neuen Sach- und Rechtslage hierzu umgehend informieren. Gleiches gilt für alle weiteren im Zusammenhang mit dem Beherbergungsverbot und dem daraus entstehenden Schaden sowie geplanten finanziellen Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land stehenden Fragen.

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