Corona-Soforthilfen: Wirtschaftsgipfel mit Minister Mansoori – das ist der Stand
Liebe Leser,
gerne informieren wir euch heute über eine Gipfelkonferenz der hessischen Wirtschaft mit Staatsminister Kaweh Mansoori, Vertretern des Wirtschaftsministeriums und des Regierungspräsidium Kassel am gestrigen Abend (16.09.2025) in Bezug auf unsere Forderungen zur Überprüfung der Corona Soforthilfen.
Die Konferenz erfolgte aufgrund unserer Gespräche mit dem Wirtschaftsminister und dem Forderungsschreiben an ihn, sowie konzertierter Aktionen mit anderen Verbänden der hessischen Wirtschaft und insbesondere unserem Schulterschluss mit dem Handelsverband Hessen.
Der DEHOGA Hessen bedankt sich bei Minister Kaweh Mansoori für die kurzfristige Einberufung des Austausches am 16.09.2025 mit den Vertreterinnen und Vertretern der hessischen Wirtschaftsverbände sowie den Verantwortungsträgern des RP Kassel.
Im Rahmen eines konstruktiven Dialoges wurden folgende Themen ergebnisorientiert besprochen:
Personalkosten: Es wurde erläutert, dass Personalkosten aufgrund der seinerzeit festgelegten Regelungen nicht geltend gemacht werden können. Eine Möglichkeit, dies nach 5 Jahren zu korrigieren, besteht nicht; dies liegt nicht an der mangelnden Bereitschaft der hessischen Landesregierung, sondern an gesetzlichen Vorgaben des Bundes, die bereits zum Zeitpunkt des Programmes so festgelegt wurden.
Widerspruchmöglichkeit: Aufgrund gängiger Verwaltungspraxis sind Widerspruchsverfahren in Massenverfahren nicht möglich. Es bleibt nur der Klageweg.
Hinsichtlich der folgenden Themen sind sowohl das Wirtschaftsministerium als auch die Landesregierung und das RP Kassel bereit, unsere folgenden Forderungen (im Einklang mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz) politisch zu überdenken und auf juristisch anwendbare Möglichkeiten zu prüfen. Wir erwarten hierzu eine erneute Gesprächsrunde in ca. zwei Wochen.
Konkret bezieht sich die Prüfung auf folgende Inhalte:
Ist es verwaltungsrechtlich möglich,
- dass Privateinlagen und private Darlehen nicht als betriebliche Mittel bewertet werden?
- dass negative Kontostände in der Maske Berücksichtigung finden?
- dass der Betrachtungszeitraum von der Vorgabe 11.3. – 10.6. abweichend und tagesgenau anzugeben ist?
- dass der Betrachtungszeitraum so angegeben wird, dass er sich mit den Schließzeiten deckt?
Hinweis zum Betrachtungszeitraum: Im Formular selbst wird immer und automatisch der Zeitraum 11.3.-10.6. angenommen und als Grundlage bewertet. Wurden die Soforthilfe nachweisbar für einen anderen, kürzeren Zeitraum beantragt, so ist dies dem RP Kassel mit dem Kontaktformular per Mail (unter Angabe des Aktenzeichens) mitzuteilen.
Wir empfehlen allen Mitgliedern derzeit die folgende Vorgehensweise:
- Falls die Eingaben noch nicht erfolgt sind, weiterhin eine großzügige Fristverlängerung zu beantragen.
- Sollte der Bescheid mit einer Rückzahlungsforderung bereits vorliegen, vorerst (trotz Fristsetzung) bitte KEINE Zahlung
Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori hat uns zugesichert, dass bei Nichtzahlung zum benannten Datum nach vier Wochen lediglich ein freundliches Erinnerungsschreiben (kein Mahnbescheid) des Regierungspräsidiums zu geschickt wird. Somit haben alle Seiten ein Zeitfenster bis Ende November und eventuelle Änderungen können dann noch berücksichtigt werden.
Hinweis: Sollte der Bescheid bereits ausgestellt sein und nicht gezahlt werden, verlängert das die Klagefrist jedoch nicht.
Wir und auch die politischen Gremien bedanken sich bei allen Mitgliedern, die die nicht benötigten Liquiditätshilfen der Corona Soforthilfen bereits zurückgezahlt haben.
Wir informieren euch, sobald uns weitere Informationen vorliegen.