„7% auf Speisen ab 01. Januar 2026“
Hessisches Gastgewerbe investiert gezielt in Mitarbeiter, Qualität und Zukunftssicherung Wiesbaden, Dezember 2025 – Die hessischen Unternehmerinnen und Unternehmer im Gastgewerbe bekennen sich klar zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, wenn ab dem 01. Januar 2026 die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19% auf 7% gesenkt wird. Über die neuen Steuergesetze entscheidet der Bundesrat am 19. …