Nur einheitlich 7% auf
Essen sind fair und gerecht!
Die Regelung von 7% Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie galt befristet bis 31. Dezember 2023.
Unsere Argumente für eine einheitliche Besteuerung von Essen waren und bleiben gut. Unsere Publikation „Sieben Wahrheiten zu 7% Mehrwertsteuer auf Speisen“ stellt dar, warum die 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie für alle die beste Lösung ist. Zusätzlich finden Sie hier die Stimmen aus der Politik (aus den Jahren 2022/2023); zudem verweisen wir auf unsere aktuelle Pressemitteilungen.
Die Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2024 trifft Millionen von Menschen in unserem Land – gastgewerbliche Unternehmer, Mitarbeiter, jeden einzelnen Gast und dabei insbesondere die vielzitierten Gering- und Normalverdiener sowie Eltern und Schüler, Angestellte und Arbeiter, Patienten und Pflegebedürftige.
Die Folgen sind massiv.
Es ist absurd, dass für das Essen in der Gastronomie wieder 19% Mehrwertsteuer gelten, während das Essen To Go, der Fertigsalat aus dem Supermarkt und die Essenslieferung weiterhin mit 7% besteuert wird.
Diese Ungleichbehandlung muss endlich dauerhaft beseitigt werden!
Deshalb: 7% einheitlich auf Essen!
Nur damit wird ein fairer und gerechter Wettbewerb gegenüber den Angebotsformen Take Away bzw. To Go, Lieferdiensten oder dem verpackten Fertigsalat aus dem Supermarkt hergestellt.
Publikation aus 2023 als PDF:
Weitere Infos unter: www.dehoga-bundesverband.de/7-einheitlich-auf-essen