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Hessisches­ Feiertags­gesetz –Tanzverbot

DEHOGA Hessen: Stellungnahme zum Tanzverbot gemäß Hessischem Feiertagsgesetz vom 29. Dezember 1971

Der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen ist der Branchenverband der Hoteliers und Gastronomen in Hessen. Der DEHOGA Hessen vertritt als Berufs- und Wirtschaftsverband das hessische Gastgewerbe, den Hauptleistungsträger des Tourismus in Hessen. Mit über 18.000 Hoteliers und Gastronomen, 180.000 Erwerbstätigen und 4.500 Auszubildenden ist das Gastgewerbe ein starkes Stück hessische Wirtschaft und das Rückgrat der heimischen Tourismusindustrie.

In dieser Eigenschaft sind in den vergangenen Jahren immer deutlicher formulierte Forderungen an den Verband herangetragen worden, auf landespolitischer Ebene das Hessische Feiertagesgesetz, im Besonderen die Regelungen bzgl. der geltenden restriktiven Tanzverbote zu problematisieren. Der Verband hält eine Reform der hessischen gesetzlichen Regelungen  für überfällig und daher dringend geboten.

HIER können Sie die Position des DEHOGA Hessen herunterladen

Anlage zum Positionspapier in Sachen „Tanzverbote“

Vorschläge des DEHOGA Hessen zur Reform der Tanzverbote gegenüber den geltenden Regelungen des Hessischen Feiertagsgesetzes (§§ 1, 7 Abs. 1 Ziff. 2, 8 Abs. 1 Ziff. 1)

Feiertag Tanzverbot gem. Hessischen FeiertagsgesetzVorschlag DEHOGA Hessen
alle Sonntage*4 – 12 Uhrkein generelles Tanzverbot
Neujahr4 – 12 Uhrkein Tanzverbot
Gründonnerstag4 – 24 Uhr18 – 24 Uhr
Karfreitagganztägigganztägig
Karsamstagganztägigganztägig
Ostersonntag4 – 12 Uhrkein Tanzverbot
Ostermontag4 – 12 Uhrkein Tanzverbot
Himmelfahrt4 – 12 Uhrkein Tanzverbot
Pfingstsonntag4 – 12 Uhrkein Tanzverbot
Pfingstmontag4 – 12 Uhrkein Tanzverbot
Fronleichnam4 – 12 Uhrkein Tanzverbot
Volkstrauertag4 – 24 Uhr4 – 24 Uhr
Totensonntag4 – 24 Uhr4 – 24 Uhr
Heiligabend17 – 24 Uhrkein Tanzverbot
1. Weihnachtstag4 – 12 Uhrfragwürdig
2. Weihnachtstag4 – 12 Uhrfragwürdig

Übersicht der Tanzverbotsregelungen in den Bundesländern

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