Reduzierter Mehrwertsteuersatz ab 1. Januar 2026 – Neues Merkblatt für Betriebe
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft wieder der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent – mit Ausnahmen, insbesondere bei Getränken. Zur praxisnahen Orientierung hat der DEHOGA ein aktualisiertes Merkblatt veröffentlicht.