Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
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Seminar/Workshop zur Kassennachschau
Nach der Verabschiedung des „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ – umgangssprachlich oft auch nur „Kassengesetz“ genannt – Ende 2016 rückte vor allem die vorgeblich zum 01. Januar 2020 verpflichtend zu benutzende „Fiskalkasse“ in den Blickpunkt der Gastronomen.
Bei der Diskussion über die „Fiskalkasse“ wurde und wird jedoch vielfach übersehen, dass das Gesetz schon mit der ab 01. Januar 2018 möglichen Kassennachschau durch die Finanzbehörde beachtliche Konsequenzen für die Steuerpflichtigen mit sich bringt.
Denn ab diesem Zeitpunkt können Finanzbeamte alsdann ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäftszeiten die vom Steuerpflichtigen geführte Kasse und die Kassenbuchführung gemäß § 146b Abgabenordnung (AO) in Augenschein nehmen und überprüfen.
Folge dessen kommt spätestens ab dem Beginn des nächsten Jahres der zeitnahen, sprich täglichen, korrekten Kassenführung eine völlig neue Bedeutung zu. Dies gilt umso mehr, als dass die Kassennachschau ohne vorherige Prüfungsanordnung in eine „reguläre Außenprüfung“ übergeleitet werden kann, wenn die im Rahmen der Kassennachschau getroffenen Feststellungen Anlass hierzu geben, also die Finanzbehörde die Kasse oder die Kassenbuchhaltung als beanstandenswert qualifiziert.
Um diese Gefahr zu beseitigen, beleuchtet das Seminar unter anderem die folgenden Punkte:
1.) Grundsätze der ordnungsgemäßen Kassenbuchhaltung bei Einsatz einer offenen Ladenkasse oder einer elektronischen Registrierkasse
2.) Die Kassennachschau zum 01.01.2018
3.) Bewährte Dokumentationsempfehlungen zur Vermeidung von Schätzungen durch die Finanzbehörde
Lindner Congress Hotel Frankfurt
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Sascha König
Vorsitzender des Bundesausschuss für Steuern des DEHOGA