Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Die Mehrwegangebotspflicht kommt ab 2023

Umweltministerium und DEHOGA wollen Gastronomie bei der Umsetzung ab 2023 helfen

(Wiesbaden) 7. Juni 2022. Nach einer Änderung im Verpackungsgesetz müssen Betriebe, die ihre Lebensmittel in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen oder Einweggetränkebechern abgeben, ab 1. Januar 2023 ihren Gästen alternativ Mehrwegverpackungen anbieten und die ausgegebenen Mehrwegverpackungen auch zurücknehmen.

Vor diesem Hintergrund hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen ein Merkblatt entwickelt, das den gastgewerblichen Betrieben Transparenz und Hilfestellungen für die Umsetzung der ab Anfang nächsten Jahres geltenden Angebotspflicht von Mehrwegverpackungen geben soll.  

„Mehrweg bedeutet Ressourcenschonung, Plastikvermeidung und damit auch Klimaschutz. Wichtig ist, dass die neuen Regeln für die Gastronomie praktikabel und für die Verbraucherinnen und Verbraucher komfortabel sind. Durch die Zusammenarbeit mit dem DEHOGA Hessen zeigen wir Lösungen für die Betriebe auf und unterstützen bei der Umsetzung“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz.

„Wer Müll vermeidet, Energie einspart oder regionale Lebensmittel verarbeitet, schont die Umwelt und spricht zudem immer größere Zielgruppen an“, so der Präsident des DEHOGA Hessen, Gerald Kink. Doch er sieht auch neue Herausforderungen für die Branche: „Personalmangel, Inflation und Unsicherheiten mit Blick auf die Entwicklung der kommenden Monate beschäftigen unsere Unternehmen aktuell massiv. Daher ist vielen nicht klar, was auf sie zukommt.“ So hält er den Zeitpunkt für alles andere als ideal. Doch: „Vor diesem Hintergrund sind wir dankbar, dass das Umweltministerium hier Unterstützung leistet.“

Es ginge in den kommenden Monaten vor allem darum, die Betriebe für die neuen gesetzlichen Vorgaben zu sensibilisieren. Restaurant- und Gastausbetreiber sollten führzeitig analysieren, welches System zum eigenen Betrieb passt und sich vor allem mit den Kostenstrukturen auseinandersetzen. „Die Verkehrsgastronomie z.B. am Flughafen oder in den Bahnhöfen hat ganz andere Fragen zu klären als ein Unternehmen mit seinen Stammgästen im ländlichen Raum, wenn es insbesondere um Rückgabemöglichkeiten, Aufschläge oder Pfand geht“, so Kink weiter.

Mit dem gemeinsamen Merkblatt, welches ebenso den kommunalen Spitzenverbänden zur Verfügung gestellt wurde, wollen das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der DEHOGA Hessen über die neue Pflicht, neben Einweg- auf Kundenwunsch nun auch Mehrwegverpackungen anzubieten, aufklären und unterstützen.

Damit sollen bürokratische Hemmnisse für das Gastgewerbe gemildert werden.

Im Rahmen der vom Bundesumweltministerium geförderten Initiative „Essen in Mehrweg“ wurde zudem die hier verlinkte Übersicht über die aktuell auf dem deutschen Markt agierenden Mehrweg-Poolsystemanbieter erarbeitet. Sie stellt keine Empfehlungsliste dar, bietet aber einen nützlichen Überblick mit Informationen zu Ausleihe/Pfand, Eigenschaften der Schalen/Behälter und hier insbesondere auch zur Gastro-Eignung sowie zu den Kostenberechnungen.

Für Ende September haben Ministerium und der Verband eine gemeinsame landesweite Online-Informationsveranstaltung für die gastgewerblichen Betriebe geplant.


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