Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Arbeitszeitflexibilität folgerichtige Antwort auf Umsetzungsfragen beim Mindestlohn

PM 04-2015 | Nachbesserungsbedarf für familiengeführte Hotels und Gastronomien // klares Bekenntnis zu Lohnuntergrenzen

Wenige Wochen vor der Landesversammlung der Delegierten des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Hessen am 8. Juni 2015 tagte die Fachgruppe Hotellerie des Verbandes im Grandhotel Hessischer Hof in Frankfurt. Auf der Agenda ganz oben stand das Thema „Mindestlohn“ und die Auswirkungen der besonderen Regelungen auf die Praxis in Hessens Hotels.

Eduard M. Singer, Vorsitzender der landesweit beim DEHOGA Hessen eingerichteten Fachgruppe, die sich um die spezifischen Belange der hessischen Hotellerie kümmert, lud die Vertreter von Konzern- und Privathotels in Hessen zum Gedankenaustausch über die Auswirkungen der Einführung des Mindestlohngesetzes auf die betriebliche Praxis ein. Dabei wurde sehr schnell deutlich, dass - ob kleinere familiengeführte Hotels oder Konzernbetriebe – Einigkeit darin besteht, dass die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns indiskutabel sei. Im Gegenteil: „Ohne eine angemessen Lohnpolitik funktioniert Recruiting sowieso nicht. Der Mindestlohn ist die absolute Untergrenze, die wir seit Jahren über tarifvertragliche Regelungen übertreffen.“, erklärte Singer.

Weitaus wichtiger sei es, in einer ehrlichen und der Lebenswirklichkeit entsprechenden Betrachtung anzuerkennen, dass im Gastgewerbe die strengen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu unvermeidbaren Friktionen führten. Durch die Dokumentationspflichtenverordnung im Rahmen der Umsetzung des Mindestlohngesetzes sei dieser Umstand massiv in den Fokus gerückt. Die Mitglieder der Fachgruppe betonten ausdrücklich, dass die zusätzlichen Aufzeichnungspflichten zwar die ohnehin überbordenden bürokratischen Belastungen der Branche noch erhöhten, hier jedoch nicht das Problem liege. Vielmehr müsse es Möglichkeiten geben, Arbeitszeiten anlassbedingt zu flexibilisieren. Im Veranstaltungs- und Tagungsgeschäft, zu Stoßzeiten und in saisonalen Spitzen besteht der Bedarf auf Mitarbeiter- wie auf Unternehmerseite die täglich zulässige Höchstarbeitszeit von zehn Stunden auf zwölf Stunden auszudehnen. Dabei stehe außer Frage, dass geleistete Mehrarbeit (durch Arbeitszeitkonten erfasst) im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Zeiträume ausgeglichen werde.

„Mitarbeiter und Hoteliers sitzen doch im gleichen Boot. Wenn die Gäste da sind, müssen wir auch da sein, sonst können wir unsere Arbeit nicht machen. Wir wollen arbeiten, die Politik muss dies auch zulassen. Dokumentation, Höchstarbeitszeit, Rente mit 63 in einer Zeit, in der Fachkräfte fehlen und Demografie aller Orts zu spüren ist,  ist kontraproduktiv und schadet dem Mittelstand! “, betont Vorsitzender Eduard M. Singer.

Gerade für Familienbetriebe, die im Land über 80 Prozent der gesamten Hotellerie ausmachten, sei es nicht nachvollziehbar, dass die Mithilfe von Ehepartnern, Eltern und Familienangehörigen von den strengen Dokumentationspflichten mit erfasst werde. Des Weiteren wurde die Nichtanrechenbarkeit von Kost und Logis auf den Bruttomindestlohn kritisiert. Singer: „Es gibt noch ganz klaren Nachbesserungsbedarf bei einzelnen Umsetzungsfragen. Aber wir wehren uns entschieden dagegen, durch beispielsweise den DGB in die Ecke der Schwarzarbeitsbranche gedrängt zu werden, nur weil es einfach Regelungen gibt, die mit der Lebenswirklichkeit nichts mehr zu tun haben und wir dies aussprechen!“

Neben Fragen des rechtlichen Umgangs bestimmter Vorgehensweisen der Onlinebuchungsportale und des Wettbewerbsrechts ging es insbesondere um das Thema Bürokratie. Die ganze Branche sei ungeteilt von einer Flut an Regelungen und administrativen Verpflichtungen betroffen. Die Erkenntnisse und Ergebnisse des Fachgruppentreffens werden in die am 8. Juni 2015 im nordhessischen Frielendorf stattfindende Delegiertentagung des Landesverbandes mit rund 100 Vertretern der gesamten Branche eingebracht, um  deutliche Positionierungen des DEHOGA Hessen  gegenüber der Politik zu formulieren.