Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Bettensteuer in Kirchheim

PM 03-2015 | Verband kritisiert den Richtspruch aus Kassel: Einseitige Belastung der ländlichen Hotellerie / Bettensteuern sind Irrweg kommunaler Steuerfindungspolitik zulasten des lokalen Gewerbes

Der Verwaltungsgerichtshof des Landes Hessen in Kassel (VGH) hat am 29. Januar 2015 im Fall der Klage eines betroffenen Hoteliers aus Kirchheim gegen die dortige Übernachtungssteuersatzung zugunsten der Gemeinde entschieden und den Antrag abgewiesen. Insbesondere wurde per Beschluss eine Revision in der Sache nicht zugelassen.

Zum Hintergrund: Die Gemeinde Kirchheim hat am 15. März 2013 eine Satzung erlassen, um von den wenigen ortsansässigen Beherbergungsbetrieben, Hotels und Ferienwohnungen, eine sog. „Bettensteuer“ pro Übernachtung zu kassieren. Steuerschuldner soll hier der Hotelier oder Betreiber einer Ferienunterkunft sein.

Dagegen erhob der seinerzeitige Kirchheimer Hotelier und zugleich DEHOGA-Vorsitzender des Kreisverbandes Waldhessen im DEHOGA Hessen Hanns-Karl Madelung Normenkontrollantrag vor dem VGH, der nunmehr per Beschluss die Satzung für rechtmäßig erklärte.Gegen diesen Beschluss, insbesondere die Verfügung, eine Revision nicht zuzulassen, wendet sich der DEHOGA Hessen entschieden. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass in einer Rechtslage, in der in allen ähnlichen Fragestellungen Gerichte vollkommen unterschiedlich entschieden haben, eine Vorlage gegenüber der Höchstgerichtsbarkeit ausgeschlossen wird.“ Der Verband kündigte seine Unterstützung des Kirchheimer Hoteliers im Wege einer Nichtzulassungsbeschwerde an.

Die Einführung derartiger Steuertatbestände verstoße nach Ansicht des Verbandes nicht nur gegen das Verbot der Doppelbesteuerung, da die Übernachtungsleistung durch die geltende Mehrwertsteuer bereits besteuert werde, sondern schwäche vor allem die Wettbewerbssituation der örtlichen Hotellerie und Gasthöfe im Verhältnis zu den hessischen Ballungszentren. „Es ist eindeutig das falsche Signal in Zeiten des weiteren Voranschreitens des demografischen Wandels im Tourismus, die Hotelbetriebe als Rückgrat der lokalen Tourismuswirtschaft mit weiteren Abgaben einseitig zu belasten. Auch die Möglichkeit einer Weitergabe an den Gast macht den jeweiligen Tourismusstandort nicht gerade attraktiver. Doch eine solche Möglichkeit sieht die Kirchheimer Satzung nicht einmal vor!“, so der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen, Julius Wagner.

Der DEHOGA-Kreisvorsitzende Madelung bezeichnet den 29. Januar 2015 als „schwarzen Tag“ für die Hotellerie in Hessen und warnt Hessens Städte und Gemeinden eindringlich davor, sich am Beispiel Kirchheims zu orientieren: „Zusätzliche Übernachtungsabgaben belasten das Hotelgewerbe und machen es den Unternehmen neben allen übrigen Herausforderungen schwer, weiter in Erhalt und Qualitätssteigerung sowie Mitarbeiter zu investieren. Und das ist nicht zuletzt in Hinblick auf die brennenden Fragen der Unternehmensnachfolge vieler Orts doch so dringend notwendig!“ Das Preisgefüge sei ohnehin ambitioniert, der ländliche Raum drohe immer weiter ins wirtschaftliche Abseits zu geraten. „Mit Abgabenkreationen wie einer Bettensteuer werden der Gemeinde möglicherweise kurzfristige zusätzliche Einnahmen beschert. Zieht man den Verwaltungsaufwand ab, bleibt hingegen nicht mehr viel übrig.“, so Madelung

Daneben betonte der DEHOGA Hessen, dass die jüngst gemeldeten Rekordübernachtungszahlen im Tourismus nicht darüber hinwegtäuschen dürften, dass es ein deutliches Gefälle von Stadt zu Land gebe, und gerade das Gastgewerbe in den ländlichen Regionen Hessens immer mehr unter Druck gerate.

Madelung hat seinen Hotelbetrieb zwar bereits übergeben, sieht sich in seinen Rechten jedoch weiterhin verletzt und wird Beschwerde beim VGH in Kassel einlegen. Der Verband unterstützt ihn dabei im Interesse der gesamten  Branche.