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NR. 25/2018 | BRANCHENNEWS VOM 31. JULI 2018
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Inhalt
„Sperrmaßnahmen“ statt „Störerhaftung“ – BGH urteilt zu offenen WLAN-Zugängen
„Tourismuspolitisches Terrassengespräch“ mit der Landespolitik – Ihr Input ist gefragt!
Versuchsballon Stellenbörse – Einfach mal reinschauen und Feedback geben
DEHOGA wehrt sich gegen Vorstoß zur Mindestausbildungsvergütung
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„Sperrmaßnahmen“ statt „Störerhaftung“ – BGH urteilt zu offenen WLAN-Zugängen

Vergangene Woche wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bekannt, dass überwiegend als das endgültige Ende der sog. „Störerhaftung“ für WLAN-Anbieter kommentiert wurde.

Schaut man sich die Entscheidung jedoch genauer an, wird deutlich, dass gerade Betriebe unserer Branche auch in Zukunft noch damit rechnen müssen, von Rechteinhabern auf die Ergreifung von sog. „Sperrmaßnahmen“ in Anspruch genommen zu werden. 

Diese können laut BGH „auch die Pflicht zur Registrierung von Nutzern, zur Verschlüsselung des Zugangs mit einem Passwort oder - im äußersten Fall - zur vollständigen Sperrung des Zugangs umfassen".

Obwohl Hotels und Gastronomiebetriebe also wegen missbräuchlicher Nutzung des offenen WLANS durch ihre Gäste nicht mehr mit teuren Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen überzogen werden können, haben Plattenfirmen, Filmverlage oder andere Rechteinhaber jedoch weiterhin die Möglichkeit, die Betriebe zur Wahrung ihrer Urheberrechte zu veranlassen, den Internetzugang durch Kontrollmechanismen zu erschweren oder nachvollziehbar zu machen.

Wer also ganz sicher keinen Stress wegen illegaler Downloads über das betriebseigene WLAN haben will, verzichtet auch weiterhin auf eine völlige Öffnung der Nutzungsmöglichkeiten und regelt den Gästezugang über eine Passwortvergabe oder zumindest die obligatorische Bestätigung der regelkonformen Nutzungsbedingungen.

Falls Sie Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich wie gewohnt an Ihre DEHOGA-Rechtsberatung, rechtsberatung@dehoga-hessen.de.

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„Tourismuspolitisches Terrassengespräch“ mit der Landespolitik – Ihr Input ist gefragt!

Am 22. August lädt der DEHOGA Hessen im Vorfeld der im Oktober stattfindenden Landtagswahl Vertreter der relevanten politischen Parteien zu einem „Tourismuspolitischen Terrassengespräch“ in das Oranien Hotel & Residences Wiesbaden ein.

Damit DEHOGA-Präsident Gerald Kink seine politischen Gäste an diesem Abend zu den drängendsten Themen für unsere Branche befragen kann, benötigen wir Ihren Input!

Teilen Sie uns mit, welche Erwartungen Sie an die zukünftige hessische Landesregierung haben und lassen Sie uns wissen, wo in Ihrem Betrieb der Schuh besonders drückt. Wir werden Ihre Anmerkungen, Fragen und Wünsche für die Veranstaltung aufbereiten und in die Gesprächsführung einfließen lassen, über die Antworten der Politiker werden wir anschließend berichten.

Schicken Sie uns Ihren Input einfach per E-Mail an info@dehoga-hessen.de mit der Betreffzeile „Terrassengespräch“. Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung! 

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Versuchsballon Stellenbörse – Einfach mal reinschauen und Feedback geben

Regelmäßig erreichen uns Anfragen von Mitgliedsbetrieben, ob es nicht eine eigene Stellenbörse des DEHOGA Hessen gibt.

Die gibt es nicht und wird es in absehbarer Zeit auch nicht geben, da der Aufwand für die Erstellung und den Betrieb eines Online-Stellenmarktes für uns als Verband nicht zu bewältigen ist.

Wir haben jedoch jetzt mit dem langjährigen Kooperationspartner YOURCAREERGROUP GmbH vereinbart, Links zu deren Portalen hotelcareer.de, gastrojobs.de und azubicareer.de auf unserer Homepage zu integrieren.

Die Links zu den Hotel- und Gastronomiestellen finden Sie HIER, dort gibt es für DEHOGA-Mitglieder auch ein Sonderangebot für eine gute Platzierung von Stellenanzeigen.

Zu den Azubistellen führt zusätzlich die Navigation „Aus- und Weiterbildung“ mit direktem Link bei Ansteuerung des Menüpunktes „Stellenbörse – Ausbildung“.

Das Ganze ist für uns erst einmal ein kleiner Versuchsballon, um zu testen, welche Resonanz wir aus der Mitgliedschaft bekommen. Teilen Sie uns daher gerne Ihre Erfahrungen mit. Ansprechpartner für das Projekt ist die Regionalgeschäftsstelle Frankfurt/Rhein-Main, bei Fragen oder Feedback gerne eine E-Mail an frankfurt@dehoga-hessen.de.

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DEHOGA wehrt sich gegen Vorstoß zur Mindestausbildungsvergütung

Vergangene Woche hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) anlässlich einer Studienveröffentlichung zu tariflichen Ausbildungsvergütungen erneut versucht, seiner Forderung nach einer Mindestausbildungsvergütung Nachdruck zu verleihen.

Notwendig sei dies laut DGB unter anderem deshalb, um Missbrauch bei Betrieben, die außerhalb des Tarifvertragssystems stünden, vorzubeugen.

Der DEHOGA lehnt eine solche Mindestausbildungsvergütung ab. „Die Ausbildungsvergütungen sind ein Einflussfaktor auf die Attraktivität von Ausbildungen, aber längst nicht der einzige und auch längst nicht der wichtigste. Tarifliche Ausbildungsvergütungen im Gastgewerbe sind in den letzten Jahren überproportional gestiegen und liegen im Branchenvergleich im Mittelfeld. Mit der Festlegung einer Mindestausbildungsvergütung würde erneut ein massiver Eingriff in die Tarifautonomie stattfinden“, kommentierte Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA-Bundesverbandes, die Forderung. „Wir sollten die Jugendlichen auch nicht unterschätzen, sie wissen, dass es wichtig ist, in ihre Qualifizierung auch selbst zu investieren. Wichtiger als die Ausbildungsvergütung, die ja schon von ihrer Grundidee her nur ein Zuschuss zum Lebensunterhalt sein kann und soll, sind die Job- und Karriereaussichten im Anschluss an die Ausbildung – und die sind in Hotellerie und Gastronomie hervorragend."

Auch der DEHOGA Hessen wehrt sich gegen weitere gesetzliche Vorgaben, die alle Branchen über einen Kamm scheren würden, und setzt stattdessen auf tarifliche Lösungen, die in den vergangenen Jahren zu erheblichen Steigerungen der Ausbildungsvergütung in den hessischen Betrieben geführt haben.

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Impressum

Herausgeber

DEHOGA Hessen e.V.

Auguste-Viktoria-Straße 6
65185 Wiesbaden
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga-hessen.de
Fon: 0611 / 99201-0
Fax: 0611 / 99201-22

Präsident: Robert Mangold
Hauptgeschäftsführung:
Kerstin Junghans
und Oliver Kasties

Sitz des Vereins: Wiesbaden
AG Wiesbaden: VR 1409

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