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NEWSLETTER VOM 21. MAI 2021
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Inhalt
Familienfeiern und Veranstaltungen
Impfung von Mitarbeitern im Gastgewerbe
Online-Umfrage „ZÄHL DAZU“
Checkliste von IHK und DEHOGA Hessen zum Restart
Kurzarbeit: Heil will Sozialversicherungsbeiträge bis Jahresende vollständig erstatten
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Familienfeiern und Veranstaltungen

In den Städten und Landkreisen, in denen die Bundesnotbremse nicht mehr gilt, sondern der Stufenplan der hessischen „Corona-Verordnung“ zunächst greift, sind Familienfeiern wie z.B. Hochzeiten unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Welche Voraussetzungen sind das genau, was sollten Gastgeber mit den Gästen (z.B. Brautpaaren) im Vorfeld besprechen und wie kann eine Veranstaltung durchgeführt werden? Dazu haben wir für Euch ein Merkblatt erstellt:
 
DOWNLOAD MERKBLATT FAMILIENFEIERN
 
Das Netzwerk „Veranstaltungen“ der hessischen Gesundheitsämter hat eine Checkliste zum Hygienekonzept für Veranstaltungen erstellt. Diese ist vor allem für offizielle Anträge auf Genehmigungen für Veranstaltungen gedacht, die mehr als die bisher zulässige Teilnehmer vorsehen. Doch sie ist vor allem hervorragend für Euch bei der Planung Eurer Veranstaltungen als eigene Checkliste geeignet. Damit könnt Ihr für Euch intern und in Absprache mit den Gästen arbeiten und insbesondere Euer Hygienekonzept dokumentieren.
 
DOWNLOAD CHECKLISTE VERANSTALTUNGEN
 
Nun kommt natürlich auch die Frage auf, wie man mit Buchungen und Planungen für die kommenden Wochen und Monate umgehen soll. Aktuell gibt es in Hessen ja nur die Öffnungsstufen 1 und 2. Doch wie geht es weiter? Wie sieht eine Stufe 3 aus und wann könnte sie kommen? Noch gibt es hierzu keine verbindliche Aussage der Landesregierung. Wir haben jedoch bereits angemahnt, die nächsten Stufen (Inzidenzen stabil unter 50 und unter 35) mit weiteren Lockerungen vorzubereiten. Dazu haben wir ebenfalls konkrete Vorschläge für den Weg zu mehr Normalität und mit Blick auf Planungssicherheit unterbreitet. Wir gehen davon aus, dass bei weiterhin günstiger Entwicklung des Infektionsgeschehens, es schnell zu Lösungen kommt. Darüber halten wir Euch informiert und engagieren uns derweil entsprechend gegenüber der Hessischen Landesregierung.

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Impfung von Mitarbeitern im Gastgewerbe

Mit den zunehmenden Öffnungsschritten für Gastronomie und Hotellerie in den Bundesländern wird auch die Forderung von DEHOGA und NGG nach einer Priorisierung der gastgewerblichen Beschäftigten bei der Impfreihenfolge immer wichtiger.

Einige Bundesländer behandeln die Beschäftigten unserer Branche aufgrund der wechselnden Kundenkontakte bereits als zugehörig zur Prioritätengruppe 3 (gemäß § 4 Nr. 9 der aktuellen Impfverordnung „sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht“) bzw. haben diese Zuordnung unmittelbar angekündigt. Dort darf dann mittels Arbeitgeberbescheinigung durch Impfzentren oder Hausärzte geimpft werden. Muster für die entsprechenden Arbeitgeberbescheinigungen sowie Informationen zur Umsetzung der Impfungen in Hessen gibt es HIER.

Andere Bundesländer haben bereits die ursprünglich erst für Juni vorgesehene allgemeine Aufhebung der Priorisierung umgesetzt bzw. angekündigt, jedenfalls bei Impfungen durch Haus- oder Betriebsärzte. Das eröffnet auch Möglichkeiten für vom Arbeitgeber initiierte bzw. organisierte Impfungen durch Betriebsärzte, auch über die bisherigen vereinzelten Modellprojekte hinaus.  Angestellte Betriebsärzte sind im Gastgewerbe nicht verbreitet, aber es gibt in der Branche Unternehmen, die mittels ihrer externen arbeitsmedizinischen Dienstleister Impfkampagnen für ihre Mitarbeiter durchführen oder planen. Für diese sei auf den hier verlinkten Leitfaden der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) zu Impfungen durch Betriebsärzte hingewiesen, insbesondere auch auf die Ausführungen zur Haftung und zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Spätere Aktualisierungen dieses Leitfadens sowie weitere Informationen der Spitzenverbände der Wirtschaft, z.B. Aufklärungsmerkblätter, Produktinformationen sowie eine Betriebsarztsuche, finden Sie unter dem Motto #WirtschaftImpft auf der hier verlinkten Website.

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Online-Umfrage „ZÄHL DAZU“

Der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. setzt gerade eine große deutschlandweite Studie zur gesamten Veranstaltungswirtschaft auf und bittet um breite Beteiligung. So werden auch Rückmeldungen von Unternehmen der veranstaltungsbezogenen Beherbergungs- und Gastronomiedienstleistungen sowie aus dem Event Catering benötigt, um ein echtes Bild zeichnen zu können.

Oberstes Ziel der Studie ist es, alle auf Events agierenden Gewerke abzubilden und dazu gehören ganz klar die Mitglieder des DEHOGA. Oft wird der Begriff Veranstaltung in den Kultur-, Konzert- und Festivalkontext gesetzt, aber der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. sagt eindeutig, dass diese Umfrage zeigen muss, dass das Spektrum weit darüber hinaus geht. Viele Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe verorten sich selbst gar nicht in der Veranstaltungswirtschaft, obwohl sie Kongresse und Tagungen ausrichten, Geburtstagsfeiern verköstigen und hochwertige Caterings auf die Beine stellen.

Hier geht es direkt zur Befragung

In Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Chemnitz und Vertreter:innen aus den Mitgliedsverbänden der IGVW und den breit gefächerten Bereichen der Veranstaltungswirtschaft ist eine Umfrage entstanden, die zahlreiche Themen beleuchtet.

Lasst uns gemeinsam die Wirtschaftskraft unserer eng verwobenen Branchen darstellen. Auf der Landkarte der Veranstaltungswirtschaft muss sichtbar werden, welch großen Stellenwert unsere Netzwerke haben. Gemeinsame Perspektive sind starke Perspektiven und deshalb bitten wir Euch bis zum 31.05.2021 bei ZÄHL DAZU mitzumachen. Die Befragung nimmt ca. 20 Minuten in Anspruch und ist komplett anonymisiert. Die Themenkomplexe umfassen allgemeine Unternehmenszahlen, Anteile des Geschäftes im Veranstaltungsbereich, Umsatzentwicklung, Personalzahlen und Kooperationen.

Vielen Dank für die Unterstützung!

Website: www.zaehl-dazu.de
Befragung: www.soscisurvey.de/zaehl-dazu
Facebook: www.facebook.com/IGVW.org
Linkedin: www.linkedin.com/company/interessengemeinschaft-veranstaltungswirtschaft
Instagram: www.instagram.com/igvw_org
Medienpaket: www.zaehl-dazu.de/downloads
Mitglieder IGVW: www.igvw.org/mitglieder

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Checkliste von IHK und DEHOGA Hessen zum Restart

Wir machen Euch auf eine gemeinsam zwischen den hessischen Industrie- und Handelskammern und uns als Branchenverband erarbeitete Checkliste zum Restart aufmerksam. Die Checkliste ist umfassend und bietet Orientierung durch alle relevanten Bereiche des Betriebes, die strukturiert abgearbeitet werden können. Zuweilen nützt sie zur eigenen ggf. auch gedanklichen Überprüfung der Frage „Wo stehe ich eigentlich mit meinem Betrieb?“.
 
DOWNLOAD CHECKLISTE RESTART

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Kurzarbeit: Heil will Sozialversicherungsbeiträge bis Jahresende vollständig erstatten

Bereits vor Wochen hatte sich der DEHOGA mit dieser Forderung an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewandt. Wir begrüßen sehr, dass er sich nun zum wiederholten Mal für die Verlängerung der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe bis zum Jahresende ausgesprochen hat. Im Handelsblatt erklärte Heil, dass er der Regierung dazu zwischenzeitlich einen Verordnungsentwurf vorgelegt habe. Viele Betriebe litten nach wie vor sehr unter dem Lockdown. Er wolle deshalb, „dass wir die Möglichkeiten der Kurzarbeit in vollem Umfang bis zum Jahresende verlängern.“ Bisher ist eigentlich geplant, dass von Juli an nur noch 50 Prozent der Beiträge erstattet werden, sofern die Betriebe ihren Beschäftigten keine Weiterbildung anbieten.

"Nun bleibt zu hoffen, dass innerhalb der Regierungskoalition schnellstmöglich Verständigung zu dieser wichtigen Frage erzielt wird", so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. "Wir haben die Notwendigkeit auch noch einmal eindringlich gegenüber dem Bundeskanzleramt, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sowie dem CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus und dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Alexander Dobrindt dargelegt."

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Impressum

Herausgeber

DEHOGA Hessen e.V.

Auguste-Viktoria-Straße 6
65185 Wiesbaden
info@dehoga-hessen.de
www.dehoga-hessen.de
Fon: 0611 / 99201-0
Fax: 0611 / 99201-22

Präsident: Robert Mangold
Hauptgeschäftsführung:
Kerstin Junghans
und Oliver Kasties

Sitz des Vereins: Wiesbaden
AG Wiesbaden: VR 1409

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