--> Dehoga Landesverband Hessen

Hotel-und Gaststättenverband DEHOGA Hessen e.V.

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Pressemitteilung 02/2010

DEHOGA Hessen lehnt Einführung einer "Bettensteuer" ab

Der DEHOGA lehnt eine „Bettensteuer“ aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab.

(Wiesbaden, 26. Januar 2010) Die Chancen der Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie dürfen nicht durch Maßnahmen der Kommunen konterkariert werden.

„Nicht zweckdienlich ist es, wenn nach der vom Bund beschlossenen längst überfälligen und berechtigten Entlastung der Unternehmer im gleichen Atemzug von den Kommunen neue Abgabetatbestände geschaffen werden, die die Hoteliers wieder enorm belasten“, so DEHOGA Hessen Präsident Reinhard Schreek.

Mit der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in Deutschland haben die Betriebe nun dringend notwendige Spielräume bekommen, um zu investieren, Arbeits- und Ausbildungsplätze in schwierigen Zeiten zu sichern und neue zu schaffen sowie noch attraktivere Preise bieten zu können. Alle mit der Mehrwertsteuersenkung verbundenen positiven Impulse würden durch die neue Abgabe zunichte gemacht.

Mit der Abgabe schadet die Kommune dem lokalen Tourismus anstatt die Leistungsfähigkeit der Hotellerie, die Arbeits- und Ausbildungsplätze vor Ort schafft und dort ihre Steuern zahlt, zu stärken.

„Es darf nicht sein, dass die Hotellerie zur kommunalen Melkkuh wird“, so Präsident Schreek weiter.

Darüber hinaus bestehen erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Einführung einer neuen Steuer oder Abgabe, deren Bemessungsgrundlage eine Hotelübernachtung darstellen soll. Denn die von einigen Kommunen und Städten geplante Besteuerung der Übernachtung soll im Gegensatz zu einer Kurabgabe oder Kurtaxe, die mit einer gewissen Gegenleistung verbunden ist, ohne jegliche Gegenleistung als örtliche Aufwandsteuer erhoben werden. Dass die einschlägigen Kommunalabgabengesetze hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage bilden, ist mehr als nur zweifelhaft und dürfte auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten unhaltbar sein.