Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 Wiesbaden
Fon 0611 /99201-0, Fax 0611 /99201-22
info[at]dehoga-hessen.de, www.dehoga-hessen.de
Zuständiges Gremium für die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik, Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht beim DEHOGA ist der Bundesausschuss für Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik. Er ist mit Sachverständigen aus den Mitgliedsverbänden und Fachabteilungen besetzt und garantiert in dieser Zusammensetzung die branchenbezogene Erörterung und Aufbereitung der Sachprobleme aus diesen Bereichen und soll die qualifizierte Meinungsbildung auf Bundesebene fördern.
Erstmals in der Branchengeschichte arbeiten im deutschen Gastgewerbe mehr als eine Million Menschen sozialversicherungspflichtig. 1.009.200 Beschäftigte – diese Zahl (August 2015) hat die Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt. Das ist ein Plus von 6,5 Prozent (61.600 Beschäftigte) im Vorjahresvergleich. „Dieses Allzeithoch ist ein weiterer Mut machender Meilenstein einer konstanten Wachstumsgeschichte. Unsere Unternehmer erfüllt diese Rekordzahl mit Stolz und Selbstbewusstsein“, erklärt Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). „Einmal mehr erweist sich das Gastgewerbe als starker Jobmotor. Wir sind standorttreu, verlagern keine Arbeitsplätze ins Ausland, sondern schaffen sie hier vor Ort.“
Der Beschäftigungsrekord ist die logische Folge einer seit Jahren nachhaltigen Entwicklung: In den vergangenen zehn Jahren sind in der Branche rund 263.500 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstanden – ein Plus von 36 Prozent. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft waren es im selben Zeitraum rund 16,8 Prozent.
Aktuelle Daten zur Beschäftigung finden Sie im aktuellen DEHOGA-Zahlenspiegel.
Bei allen arbeitsmarktpolitisch relevanten Entscheidungen muss gelten: Vorfahrt für Arbeit! Zur Schaffung von mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Hotellerie und Gastronomie ist es vor allem wichtig, die Zugänge offen und die Hürden niedrig zu halten. Flexible Beschäftigungsformen sind nicht per se „prekär“ und stellen keine Bedrohung für „Normalarbeitsverhältnisse“ dar, sondern ergänzen diese und kommen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Arbeitsmarkt zugute.
Gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Gewerkschaft NGG hat der DEHOGA ein Merkblatt für Betriebe und Beschäftigte zu den Betriebsprüfungen herausgebracht. Das Merkblatt steht auf Deutsch und in sechs wichtigen Fremdsprachen zur Verfügung.
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