Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.

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Hygiene – das Wichtigste im Überblick Jährlich durchzuführende Mitarbeiterschulung für Mitarbeiter der Gastronomie

Gemäß der Verordnung (EG) 852/2004 Kapitel XII – Hygieneschulung

Hygiene nimmt in der Gastronomie einen besonders hohen Stellenwert ein – so sind seitens des Gesetzgebers auch die Anforderungen hoch. Aber keine Sorge: Sie, als Arbeitgeber, erfüllen die gesetzlichen Forderungen, wenn Sie Ihre Mitarbeiter/-innen beschulen lassen.


Seminarinhalte:

Teil I: Hygieneschulung nach §4 LMHV in Verbindung mit Anlage 1 sowie DIN105141. 

  1. Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
  2. Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
  3. Lebensmittelrecht
  4. Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
  5. Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
  6. Havarieplan, Krisenmanagement
  7. Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
  8. Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
  9. Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
  10. Reinigung und Desinfektion

Teil II: Wiederkehrende Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz nach §43(4) Infektionsschutzgesetz – „Wiederholungsbelehrung“

Der Arbeitgeber muss die Belehrung nicht persönlich durchführen, er kann sie auch delegieren. Er bleibt jedoch dafür verantwortlich, dass sie ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass alle im Lebensmittelbereich tätigen Personen vor ihrer erstmaligen Tätigkeit zu belehren sind. Die Belehrung erfolgt in aller Regel durch das Gesundheitsamt oder einen von dort beauftragten Arzt (Betriebsarzt). Sie bezieht sich nicht allein auf die Vermittlung der rechtlichen Regelungen, sondern soll auch Hintergrundinformationen liefern.

  • Gefahren im Betrieb, nachteilige Beeinflussung
  • Reinigung und Desinfektion
  • Krankheiten, Krankheitsübertragung durch Lebensmittel
  • Tätigkeitsverbote
  • Mitteilungspflicht

Die Teilnehmer erhalten einen Sachkundennachweis über die erlangten Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene (u. a. zur Vorlage bei Betriebsbegehungen). 

Seminarnummer
23022
Anfang
11.09.2023, 13:00 Uhr
Ende
11.09.2023, 17:00 Uhr
Netto-Preis
EUR 99,00
Brutto-Preis
EUR 117,81

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